Der EuGH hat sich im Jahr 2017 nunmehr bereits zum wiederholten Mal mit einer Auslegungsfrage zur Betriebsübergangsrichtlinie (Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. 3. 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen, ABl L 82 vom 22. 3. 2001, S 16) beschäftigt.
Ob diese Entscheidungen des EuGH Auswirkungen auf das österreichische nationale Recht haben, soll im Gastbeitrageitrag von Dr. Johannes Edthaler und Mag. Christina Traxler untersucht werden (EuGH 6. 4. 2017, Rs C-336/15, Unionen; 27. 4. 2017, verb Rs C-680/15 und C-681/15, Asklepios Kliniken).
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