Hat die Abgabenbehörde die Möglichkeit, sämtliche Arbeitnehmer festzustellen, die Schmutzzulagen steuerfrei erhalten haben, obwohl die Voraussetzungen dafür nicht vorlagen, hat sie diese auch bei pauschaler Nachversteuerung gemäß § 86 Abs 2 EStG im Bescheid, mit dem der Arbeitgeber zur Haftung herangezogen wird, namentlich unter Angabe der Höhe der Zahlungen anzuführen. Ein Gastbeitrag von Roman Fragner.
Entscheidung: BFG 4. 4. 2017, RV/7100743/2012
Norm: § 86 Abs 2 EStG
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