Editorial
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Sehr geehrte Leserinnen, sehr geehrte Leser,

die vorliegende zweite Sommerausgabe ist vom Thema „Sozialversicherungs-Zuordnungsgesetz“ (SV-ZG) und von der Hoffnung geprägt, dass sich dadurch tatsächlich Rechtssicherheit im Zusammenhang mit der Abgrenzung von (freien) Dienst­verträgen zu „Werkverträgen“ herstellen lässt – Christian Artner stellt den künftigen Ablauf der Abstimmung zwischen den Sozial­versicherungsträgern ausführlich dar.

Leises Unbehagen bereitet dem gelernten Personalverrechner jedoch die Aussage, dass „bei geändertem Sachverhalt eine nachträgliche Umqualifizierung nicht ausgeschlossen ist.“ Dazu passend zeigt Ihnen Christa Kocher, wie Sie in Umqualifizierungsverfahren argumentieren müssen, um im Instanzenzug nicht beim BVwG stecken zu bleiben, sondern doch zum VwGH vordringen zu können, in der Hoffnung, dort mit Ihrer Rechtsansicht zu obsiegen.

Und Christa Kocher zeigt anhand einer „Poolschwester“ auch, was nach Ansicht des BVwG kein Werkvertrag ist – ob dieser Sachverhalt auf Basis des SV-ZG künftig gleich an der Wurzel „richtig“ behandelt wird?

Ihre Monika Kunesch

 

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