Verlässt ein Arbeitnehmer ein Unternehmen, kann es aufgrund von Konkurrenzklauseln zu Schadenersatzforderungen kommen. Das OLG Wien nahm zur Frage Stellung, ob in diesem Zusammenhang ein Abzug unter das Existenzminimum erfolgen darf, und bejahte dies (OLG Wien 25. 10. 2016, 10 R a 36/16m). Mag. Elfriede Köck über die Entscheidung des OLG Wien.
Veröffentlicht am 18.7.2017
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