In der Praxis kommt es vor, dass ein Dienstverhältnis zunächst beendet wird und anschließend zwischen demselben Arbeitgeber und demselben Arbeitnehmer ein weiteres Dienstverhältnis begründet wird. Handelt es sich dabei um relativ kurzfristige Unterbrechungen, so können sich dabei Probleme bei der Bemessung dienstzeitabhängiger Ansprüche ergeben ( OGH 29. 9. 2016, 9 ObA 114/16d). Ein Gastbeitrag von Mag. Sabine Waiss.
Veröffentlicht am 27.6.2017
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