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Kollektiv­vertragsabschluss für Angestellte der Baugewerbe und der Bauindustrie ab 1. 5. 2017

Bei den Angestellten der Baugewerbe und der Bauindustrie kam es diesmal wieder zu einem zweijährigen Gehaltsabschluss. Die Änderungen sind mit 1. 5. 2017 wirksam geworden. Darüber hinaus kommt es auch zu Änderungen im Rahmen­recht. Rudolf Grafeneder geht in der Juni-Ausgabe der PV-Info näher auf die Änderungen ein.

Der ganze Artikel (PV-Info 6/2017, 5) als PDF und bei Lindeonline.

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