Bei den Angestellten der Baugewerbe und der Bauindustrie kam es diesmal wieder zu einem zweijährigen Gehaltsabschluss. Die Änderungen sind mit 1. 5. 2017 wirksam geworden. Darüber hinaus kommt es auch zu Änderungen im Rahmenrecht. Rudolf Grafeneder geht in der Juni-Ausgabe der PV-Info näher auf die Änderungen ein.
Veröffentlicht am 27.6.2017
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