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Nochmalige Verschiebung der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung

Das Inkrafttreten der monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung (siehe Blauensteiner, Meldepflicht-Änderungsgesetz mit Einführung einer monatlichen Beitragsgrundlagenmeldung ab 1. 1. 2017, PV-Info 10/2015, Seite 13 ff)) wurde nun vom 1. 1. 2018 auf den 1. 1. 2019 verschoben, damit der Hauptverband die technischen Voraussetzungen für die Meldung der monatlichen Beitragsgrundlagen bis zum Ablauf des 31. 12. 2017 schaffen kann.

Auch den Lohnsoftwareherstellern soll dadurch die Möglichkeit gegeben werden, ihre Produkte im Laufe des Jahres 2018 schrittweise an die neuen Meldeprozesse anzupassen. Die Tests der Lohnsoftwarehersteller sollen ausgewählte Dienstgeber berücksichtigen, um damit das Feedback von Endbenutzern unter quasi realen Bedingungen einzuholen. Im Laufe des Jahres 2018 ist auch das SV-Clearingsystem in Betrieb zu nehmen, um den Lohnsoftwareherstellern einen sanften Einstieg in das neue elektronische SV-Clearing zu geben (Bundesgesetz, mit dem das Ausländerbeschäftigungsgesetz und das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz geändert werden, BGBl I 2017/66, ausgegeben am 22. 5. 2017).

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