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Erfolgs­nachweis für Weiter­bildungsgeld bei Wechsel der Ausbildung

(Bild: © iStock)

Für den Anspruch auf Weiter­bildungsgeld sind bei Betreiben der Weiter­bildungsmaßnahme in Form eines Studiums Erfolgs­nachweise erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn ein Wechsel zwischen einem Studium und einer anderen Ausbildungs­art (oder umgekehrt) erfolgt (VwGH 14. 9. 2016, Ra 2015/08/0210, in Abänderung von B VwG 10. 11. 2015, W218 2104756-1; vgl dazu Gerhartl, Wechsel der Ausbildung während Bildungskarenz, PV-Info 5/2016, 14 f).

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