Für den Anspruch auf Weiterbildungsgeld sind bei Betreiben der Weiterbildungsmaßnahme in Form eines Studiums Erfolgsnachweise erforderlich. Dies gilt auch dann, wenn ein Wechsel zwischen einem Studium und einer anderen Ausbildungsart (oder umgekehrt) erfolgt (VwGH 14. 9. 2016, Ra 2015/08/0210, in Abänderung von B VwG 10. 11. 2015, W218 2104756-1; vgl dazu Gerhartl, Wechsel der Ausbildung während Bildungskarenz, PV-Info 5/2016, 14 f).
Veröffentlicht am 13.6.2017
Schreibe einen Kommentar