BFG: Zusätzliche Fahrtkosten im Rahmen des Pendlerpauschales
Sind Fahrtkosten im Zusammenhang mit einem anerkannten Fortbildungskurs nur teilweise durch das Pendlerpauschale gedeckt, stehen zusätzliche Fahrtkosten zu. Dies ist im Rahmen einer Beweiswürdigung des Sachverhaltes festzustellen.