Abgrenzung selbständiger Einkünfte bei Bezug von pauschalem Kinderbetreuungsgeld
Wer neben dem Bezug von Kinderbetreuungsgeld selbständige Einkünfte erwirbt, hat bis zum Ablauf des zweiten Kalenderjahres nach dem Jahr des Bezugs nachzuweisen, dass die Zuverdienstgrenze nicht überschritten wurde. Ein Beitrag von Mag. Christa Kocher.