Liebe Andrea !
Danke für die Information habe aber noch eine Frage dazu.
vielleicht kannst Du mir helfen.
Steuerrechtlich gibt es noch einen Passus zu § 67 Abs.8
Vergleichszahlungen für MV Zeiträume
Zählen Gerichtsurteile zu den Vergleichsszahlungen ????
Fällt diese Nachverrechnung da DN seinerzeit MV pflichtig war,und der
Bruttobetrag unter 7500, € ist unter diese Besteuerung mit 6% ???
bzw. was ist damit gemeint.gibt es das steuerfreie 1/5 nur für Bezüge
über 7500,00
Ich stehe auf der Leitung !!!
Danke für Deien Hilfe.