Zukunftssicherung für Arbeithehmer

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  • #13911
    xxx

      Wer kann mir bitte zu diesem Thema helfen.
      Wird ein Teil vom Gehalt um diesen Betrag dann gekürzt?
      Wie schaut es SV mäßig aus, Lst mäßig ?? wird diese Sache monatlich
      über die Lohnabrechnung erledigt ???
      Danke für die Hilfe

      LG
      xxxx

      #18755

      Hallo!

      Zuerst gehört die Zukunftssicherung allen Mitarbeitern oder zumindest einer Gruppe angeboten.

      Der Lohn/Gehalt wird um die „Bezugsumwandlung“ – denn das ist es ja dann – gekürzt.

      SV-pflichtig

      LST, DB, DZ KommSt – frei

      Der Betrag kann – muß aber nicht – monatlich abgerechnet werden. Wenn die Bezugsumwandlung EUR 300,– jährlich übersteigt, wird diese voll pflichtig.

      Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld vom ungekürzten Lohn/Gehalt, Grundlage für ÜST, EFZ… ebenfalls der volle Bezug.

      Zu diesem Thema ist auch ein schöner Beitrag in der PV-Info nachzulesen.

      Elisabeth

      #18756
      xxx

        Hallo Elisabeth
        Danke für die Hilfe !!!!

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