StephanieS

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  • #24264

    Zur allgemeinen Info:
    Ihr steht Sachbezugswert als Bruttogehalt + Provisionsdurchschnitt des letzten voll gearbeiteten Jahres sowie der Jahrsbonus zu!

    lg

    #24108

    Vielen Dank Roland für deine Antwort!

    Gibt es hier einen speziellen Gesetztestext oder ist es sowieso selbstverständlich dass hier auch das AZG gilt?

    lg

    #20948

    Hallo Roland!

    Zu deiner Information:
    Lt. Auskunft Gebietskrankenkasse muss ich hier gar nichts melden, da man die Karenz bis zu einem halben Jahr verlängern kann
    Wir sollen eine Karenzverlängerung bis zum Beginn vom 3. Mutterschutz vereinbaren (das geht sich genau innerhalb der halb-Jahres-Frist aus). Die Vereinbarung sollte enthalten, dass kein Anspruch auf Sonderzahlung und Urlaub besteht.

    Mal wieder was dazu gelernt! 😉

    #20946

    Hallo Roland!

    Danke für deine Antwort.
    Kann ich den unbezahlten Urlaub von einem beliebigen Datum an vereinbaren, oder muss dass gleich nach Ende der gesetzl. Karenz sein?
    Die Dienstnehmerin hat ihre neue Schwangerschaftsmeldung erst zwei Wochen nach Ende der Karenz geschickt, (aufgrund Urlaub, Stress, etc).

    Wenn wir aber jetzt, auf „gut will“ des DG, den unbezahlten Urlaub vordatieren, kann das doch zu Problemen mit der GKK kommen aufgrund der verspäteten Meldung, oder?

    Wenn wir die Karenz aber nach ihrer Schwangerschaftsmeldung datieren?

    #20944

    hallo!

    „unsere schwangeren“ fordern mich mal wieder:
    DN ist das 3. mal schwanger. diesmal endet die 2. karenz vor dem 3. mutterschutz. Zeitraum: 6 Monate…
    wie sieht das hier mit einer karenzverlängerung aus?
    meldungen gkk?
    ich denke, dass beide vertragspartner einer verlängerung zustimmen! weiß nur nicht ob das rechtlich möglich ist?

    lg

    #23301

    hallo roland!

    was passiert wenn der 15.2. vorbei ist? kann ich hier noch den sachbezug aufrollen?
    was hast das für „konsequenzen“ bzw. was ist hier zu machen?

    lg

    #22836

    Danke Brigitte!

    Weißt du auch ob dies Rückwirkend Gültigkeit hat?

    #23100

    Hallo Roland!

    Unsere DN erhalten nach 10 Jahren ein Jubiläumsgeld. Dies wird vom Unternehmen für jeden Mitarbeiter freiwillig gewährt.
    Da es mit dem Mitarbeiter (begünstigter Behinderter) schon seit einigen Jahren Probleme gibt, wollte die Geschäftsleitung ihm dieses Jubiläumsgeld nicht ausbezahlen.
    Das Ganze wurde vor Gericht gebracht und es wurde entschieden, ihm das Jub.Geld zahlen zu müssen.

    #20826

    hallo!

    hätte auch noch eine frage zu diesem beispiel.
    wenn die 2. Wochenhilfe 1 Woche nach Ende der 1. Karenz liegt und in dieser Zeit zur Überbrückung der neue Urlaubsanspruch (aufgrund der neuen Wochenhilfe) konsumiert wird, wie sieht dann die Meldung aus?

    Beispiel:
    Karenz ALT bis 20.11.2010
    Mutterschutz NEU ab 25.11.2010

    ich würde eine Anmeldung bei der GKK mit 21.11.2010 machen
    Am 24.11.2010 eine Abmeldung mit nur „Ende Entgeltanspruch“ und BV bis Ende Mutterschutz

    kann das so stimmen?

    #21484

    Danke Roland!

    #21096

    hallo pv123!

    ich hatte einmal den gleichen fall.
    habe zuerst die gerichtskosten in abzug gebracht und an das gericht überwiesen.
    der laufende unterhalt hat vorrang. sollte noch ein pfändbarer betrag übrig bleiben, wird von diesem sukzessiv der rückstand bezahlt.
    leider arbeite ich nicht mit bmd, daher kann ich dir bei der eingabe nicht weiterhelfen.

    #20227

    Hallo Kathrin!

    Hast du diesbezüglich einmal eine Antwort erhalten? würde mich interessieren.

    LG Stephanie

    #21011

    Hallo Roland!

    Zur Info: du hattest recht! 🙂

    lg und schönes wochenende

    #21010

    Vielen Dank Roland für deine Antwort.

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