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6.2.2013 um 9:09 Uhr #24264
Zur allgemeinen Info:
Ihr steht Sachbezugswert als Bruttogehalt + Provisionsdurchschnitt des letzten voll gearbeiteten Jahres sowie der Jahrsbonus zu!lg
23.10.2012 um 10:42 Uhr #24108Vielen Dank Roland für deine Antwort!
Gibt es hier einen speziellen Gesetztestext oder ist es sowieso selbstverständlich dass hier auch das AZG gilt?
lg
22.6.2011 um 11:35 Uhr #20948Hallo Roland!
Zu deiner Information:
Lt. Auskunft Gebietskrankenkasse muss ich hier gar nichts melden, da man die Karenz bis zu einem halben Jahr verlängern kann
Wir sollen eine Karenzverlängerung bis zum Beginn vom 3. Mutterschutz vereinbaren (das geht sich genau innerhalb der halb-Jahres-Frist aus). Die Vereinbarung sollte enthalten, dass kein Anspruch auf Sonderzahlung und Urlaub besteht.Mal wieder was dazu gelernt! 😉
20.6.2011 um 12:53 Uhr #20946Hallo Roland!
Danke für deine Antwort.
Kann ich den unbezahlten Urlaub von einem beliebigen Datum an vereinbaren, oder muss dass gleich nach Ende der gesetzl. Karenz sein?
Die Dienstnehmerin hat ihre neue Schwangerschaftsmeldung erst zwei Wochen nach Ende der Karenz geschickt, (aufgrund Urlaub, Stress, etc).Wenn wir aber jetzt, auf „gut will“ des DG, den unbezahlten Urlaub vordatieren, kann das doch zu Problemen mit der GKK kommen aufgrund der verspäteten Meldung, oder?
Wenn wir die Karenz aber nach ihrer Schwangerschaftsmeldung datieren?
17.6.2011 um 11:41 Uhr #20944hallo!
„unsere schwangeren“ fordern mich mal wieder:
DN ist das 3. mal schwanger. diesmal endet die 2. karenz vor dem 3. mutterschutz. Zeitraum: 6 Monate…
wie sieht das hier mit einer karenzverlängerung aus?
meldungen gkk?
ich denke, dass beide vertragspartner einer verlängerung zustimmen! weiß nur nicht ob das rechtlich möglich ist?lg
25.5.2011 um 9:12 Uhr #23301hallo roland!
was passiert wenn der 15.2. vorbei ist? kann ich hier noch den sachbezug aufrollen?
was hast das für „konsequenzen“ bzw. was ist hier zu machen?lg
30.9.2010 um 15:31 Uhr #22836Danke Brigitte!
Weißt du auch ob dies Rückwirkend Gültigkeit hat?
29.9.2010 um 13:50 Uhr #23100Hallo Roland!
Unsere DN erhalten nach 10 Jahren ein Jubiläumsgeld. Dies wird vom Unternehmen für jeden Mitarbeiter freiwillig gewährt.
Da es mit dem Mitarbeiter (begünstigter Behinderter) schon seit einigen Jahren Probleme gibt, wollte die Geschäftsleitung ihm dieses Jubiläumsgeld nicht ausbezahlen.
Das Ganze wurde vor Gericht gebracht und es wurde entschieden, ihm das Jub.Geld zahlen zu müssen.30.6.2010 um 14:10 Uhr #20826hallo!
hätte auch noch eine frage zu diesem beispiel.
wenn die 2. Wochenhilfe 1 Woche nach Ende der 1. Karenz liegt und in dieser Zeit zur Überbrückung der neue Urlaubsanspruch (aufgrund der neuen Wochenhilfe) konsumiert wird, wie sieht dann die Meldung aus?Beispiel:
Karenz ALT bis 20.11.2010
Mutterschutz NEU ab 25.11.2010ich würde eine Anmeldung bei der GKK mit 21.11.2010 machen
Am 24.11.2010 eine Abmeldung mit nur „Ende Entgeltanspruch“ und BV bis Ende Mutterschutzkann das so stimmen?
13.5.2009 um 8:49 Uhr #21484Danke Roland!
9.2.2009 um 13:03 Uhr #21096hallo pv123!
ich hatte einmal den gleichen fall.
habe zuerst die gerichtskosten in abzug gebracht und an das gericht überwiesen.
der laufende unterhalt hat vorrang. sollte noch ein pfändbarer betrag übrig bleiben, wird von diesem sukzessiv der rückstand bezahlt.
leider arbeite ich nicht mit bmd, daher kann ich dir bei der eingabe nicht weiterhelfen.21.1.2009 um 13:28 Uhr #20227Hallo Kathrin!
Hast du diesbezüglich einmal eine Antwort erhalten? würde mich interessieren.
LG Stephanie
16.1.2009 um 10:53 Uhr #21011Hallo Roland!
Zur Info: du hattest recht! 🙂
lg und schönes wochenende
15.1.2009 um 8:21 Uhr #21010Vielen Dank Roland für deine Antwort.
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