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  • #15118

    Liebes PV-Info Forum!

    Im KV steht geschrieben dass ein Arbeitnehmer bei Wohnungswechsel mit eigenem Mobiliar Anspruch auf Freistellung (unter Fortzahlung des Entgeltes) von 2 Tagen hat.
    Ein AN ist vom 1. Stock in den 2. Stock (mit Mibiliar) gesiedelt. Würden ihm diese 2 Tage zustehen?

    #21483

    Hallo Stephanie!

    Ohne die Einzelheiten zu kennen, würde ich sagen, ja, die beiden Tage stehen ihm zu.
    Er hat ja seine Möbel mitgenommen und hatte somit auch den Umzugsaufwand.

    LG

    #21484

    Danke Roland!

    #21485

    Hallo Stephanie!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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