Ich habe zweimal mit jemandem vom Arbeitsrecht bei der AK gesprochen. Beide Male habe ich Ausnahmen angesprochen, wie auch die befristete kürzere Arbeitszeit und jedesmal wurde mir gesagt, dass ich es nur einklagen könne, wenn nichts bezüglich der Abfertigung vereinbart wurde.
Mit deinen Beispielen hat mein Kollege und ich zumindest die Chance auf die verdiente Abfertigung.
Danke für die Hilfe!
Ach ja, die Bestätigung von der Firma, bekommen wir definitiv nicht.
Der GF meinte dass dies eine Zusage sei, die er aufgrund der finanziellen Lage nicht treffen kann. Als ich einwarf, dass er diese Kosten auch hätte, würde er uns jetzt kündigen hat er nur mit den Schultern gezuckt….
Deshalb vermute ich auch, dass ich nach der Vereinbarung der 20 Stunden sowieso gekündigt würde. Grössere Einsparungen könnte die Firma ja nicht machen.
Was mich auch interessiert ist, ob ich eine Chance habe die Abfertigung für die 12 Jahre gearbeiteten 38,5 Stunden zu bekommen und nicht nur für die 34 Stunden, die wir seit 2 Monaten haben und die für maximal 6 Monate ausgemacht wurden.
Hab angerufen (für einen pers. Termin war der Zeitraum zu kurz). Die Beraterin der Arbeiterkammer meinte, dass es keine Ausnahmen, wie von dir beschrieben, gibt.
Lt. ihr hab ich einfach Pech gehabt, wenn ich innerhalb der Kurzarbeit gekündigt werde, da es sich nicht um eine staatlich unterstützte Kurzarbeit handelt.
Hast du etwas, was deine Aussage untermauert? Wir wurden nämlich schon vor zwei Monaten um 4,5 Stunden reduziert und da war von Abfertigung noch nicht die Rede. Wenn ich also der 20-Stunden-Woche nicht zustimme, dann werde ich gekündigt und das schon zum verminderten Gehalt, was lt. Arbeiterkammer auch eine verminderte Abfertigung zufolge hat.
Dank!