SchwarzSab

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: Kontrolle durch KiAB #20319

    Hallo Roland,

    ich habe dem Klienten noch einmal meine Ausarbeitung für Ihn von vor 2 Jahren zum Thema Gastgewerbe & Werkvertrag zukommen lassen mit den dazugehörigen Urteilen. Zusätzlich hätte ich ihm angeboten, dass er gerne den Werkvertrag den er mit dem Auftragnehmer abschließen möchte an uns weiterleiten kann & wir Ihn der Gebietskrankenkasse zur Überprüfung vorlegen.

    Der Klient hat sich dazu entschieden den Mitarbeiter aufgrund seiner Tätigkeit als Kellner weiter als tageweise Aushilfe bzw. geringfügig lfd. zu beschäftigen.

    lg sabine

    als Antwort auf: Kontrolle durch KiAB #20317

    Hallo Roland,

    danke, hatte ich schon befürchtet.
    Soweit ich es bisher beurteilen konnte liegt gerade in der Tätigkeit die der Betreffende für die Firma erbringt eben kein Werkvertrag sondern ein normales echtes Dienstverhältnis vor. Daher plädiere ich bei der Firma immer zur Anmeldung – was die natürlich nicht einsehen weil der ja einen GEWERBESCHEIN hat (als wäre das ein Allheilmittel).
    Denke ich kann Sie nur auf das Risiko einer Strafe hinweisen und die Firma muss selbst entscheiden.

    lg sabine

    als Antwort auf: Aliquotieren von SZ #20303

    hallo,

    normalerweise aliquotierst du bei einem unterjährigen eintritt vom eintrittsdatum bis zum 31.12. also umgekehr zum austritt, da rechnest du ja vom 1.1. bis zum austrittsdatum.

    ich persönlich bevorzuge (wenn der kollektivvertrag nichts anderes vorschreibt) die aliquotierung nach kalendertagen.
    2008 = 366 kt
    8.2.2008 bis 31.12.2008 = 328 kt

    Gehalt 1.090,00 / 366 * 328 = 976,83 Euro

    im November wäre die Weihnachtsremuneration in der selben Höhe fällig.

    Wenn du ein auf 6 Monate befristetes Dienstverhältnis hast und noch nicht klar ist ob das dienstverhältnis über die Befristung hinaus fortgesetzt wird kannst du auch vorerst nur den Sonderzahlungsanteil abrechnen der für den Befristungszeitraum zusteht.
    8.2.2008 bis 7.7.2008 = 151 kt

    Gehalt 1.090,00 / 366 * 151 = 449,70 Euro

    hoffe konnte dir weiterhelfen,
    lg sabine

    als Antwort auf: Kontrolle durch KiAB #20315

    hallo wolfi,

    danke für deine rasche antwort.
    mit gastgewerbe werkvertrag = haarige geschichte bin ich ganz bei dir.
    habe vergessen dazuzuschreiben, dass ich mich frage was dabei herauskommt, wenn derjenige zwar eine gsvg-versicherungspflicht hat aufgrund seines gewerbescheins, aber der prüfer meint, dass die tätigkeit nur als echter dienstnehmer ausgeübt werden kann.
    zahlt man dann trotzdem strafe weil er nicht angemeldet ist?
    vielleicht hat jemand von euch schon erfahrung damit?

    lg sabine

    als Antwort auf: Kollektivvertragsanwendung ohne Gewerbeberechtigung #19690

    hallo roland,

    danke für deine antwort,
    fürchte jetzt wird noch ein weiterer gewerbeschein gelöst 😥

    mal schaun wie wir hier weitermachen,

    lg sabine

    als Antwort auf: Urlaub Bauarbeiter BUAK #19696

    Jetzt verstehe ich wie du die tageweise Haltung im Zusammenhang mit der speziellen Dezemberwoche gemeint hast.

    danke und lg
    sabine

    als Antwort auf: Urlaub Bauarbeiter BUAK #19694

    hallo klaus,

    danke dass die die info gleich ins forum gestellt hast, war mir neu das die BUAK das komplett dem Dienstgeber freistellt.

    Der Urlaub wird aber grundsätzlich nur mehr tageweise gehalten. Die Meldung erfolgt nicht mehr in Arbeitswochen wie früher falls du das gemeint hast?

    lg sabine

    als Antwort auf: Kollektivvertragsanwendung ohne Gewerbeberechtigung #19688

    zusätzlich wurde für den shop noch der handelsgewerbeschein gelöst, damit scheint unser problem vorerst gelöst.

    Wir werden die Gärtner als Handelsarbeiter führen mit dem Argument dass einerseits keine organisatorische Abtrennung zum Shop vorliegt und andererseits die Anwendung des Kollektivvertrages für die Gärtner eine Besserstellung gegenüber der kollektivvertragsfreien Zone bedeutet.

    halte noch rücksprache mit der wirtschaftskammer über die vorgehensweise.

    mfg

    als Antwort auf: Urlaub Bauarbeiter BUAK #19692

    hallo klaus,

    meines wissens nach muss für jeden möglichen arbeitstag ein urlaubstag angesucht werden, also für donnerstag und für freitag, zumindest machen wir es immer so.

    halt am besten noch rücksprache mit der buak direkt damit alles passt.

    mfg sabine

    als Antwort auf: Karenz – gerinfügiges Dienstverhältnis – 2.Kind #19567

    Hallo Andrea, seh grad selbst das ich meine Antwort mit ist erledigt blöd geschrieben habe.

    Meine Lösung war die, dass ich den Fall genauso wie in der Frage bearbeitet habe.

    d.h. das geringfügige Dienstverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst, der daraus resultierende Urlaubsanspruch ausbezahlt.

    Das karenzierte Dienstverhältnis wird für die Zeit des Mutterschutzes für Ansprüche aus Urlaub, EFZG usw. weitergerechnet. Nach dem Mutterschutz wird eine neuerliche Karenzvereinbarung abgeschlossen.

    lg sabine

    als Antwort auf: Karenz – gerinfügiges Dienstverhältnis – 2.Kind #19565

    Thema hat in der zwischenzeit erledigt. 🙁

    als Antwort auf: Abfertigung, UEL + PKW Sachbezug #19591

    hallo martin,

    danke für die rasche Klarstellung! Dann hatte ich es anfangs eh richtig gerechnet.

    lg sabine

    als Antwort auf: Kollektivvertrag "Wachdienst" #19562

    Hallo,

    soweit ich sehe gibt es seit 2005 überhaupt einen neuen Rahmen-KV für das Bewachungsgewerbe, der bis 2004 gültige wurde gekündigt.

    Erhöhungen der KV-Bezüge und Zulagen sind 2006+2007 erfolgt, da es zu umfangreich ist alles ins Forum reinzuschreiben würde ich vorschlagen dass du den Kollektivvertrag einfach bei der Wirtschaftskammer anforderst. Die sind normalerweise sehr nett und faxen alles nötige durch.

    lg sabine

    als Antwort auf: Kündigung – Krankenstand #19577

    Wurde die Krankmeldung auf Freitag rückdatiert?

    Wenn erst ab Montag krankgeschrieben wurde, und die Kündigung bereits am Freitag davor erfolgt ist, sehe ich kein Problem. Die Verpflichtung zur EFZ endet mit Ende der Kündigungsfrist. (Wenn das deine Frage war)

    Gegen den Krankenstand an sich hat der Dienstgeber so gut wie keine Handhabe, bei der Gebietskrankenkasse könnte ein Ansuchen auf eine Kontrolle durch den Amtsarzt gestellt werden (dies bringt in der Regel nichts). Der Dienstgeber könnte auch einen Detektiv beauftragen um den Dienstnehmer und sein Verhalten im Krankenstand zu kontrollieren, führt aber normalerweise nur zu Kosten und steht in keinem Verhältnis zum Nutzen.

    lg sabine

    ps.: vielleicht hat jemand anders erfahrung mit krankenstandsmißbrauch in der praxis?

    als Antwort auf: Mustervereinbarung Sabbatical #19557

    hallo dani, ich hab auch schon bemerkt das die privaten nachrichten momentan nicht klappen, anbei einen link den ich gefunden habe:

    http://intranet.promenteooe.at/betriebsrat/recht/pdf/Auszeitmodelle/Sabbatical-Muster-Vereinbarung.pdf

    lg sabine

    ps.: standardvereinbarungen gibt es meines wissens noch nicht.

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