Kollektivvertragsanwendung ohne Gewerbeberechtigung

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  • #14333

    Ich habe einen Freizeitpark der zwar eine Gewerbeberechtigung hat, mit dieser aber nur mit den Angestellten dem allgemeinen Gewerbe unterliegt. Für die Arbeiter gibt es für diesen Fachbereich keinen Kollektivvertrag.

    Jetzt sollen einige Gärtner ab nächstem Jahr beschäftigt werden.

    Bin unschlüssig, unterliegen diese jetzt

    a) keinem Kollektivvertrag, alles einzelvertraglich zu regeln

    oder wie ich in einer Ausarbeitung der Wirtschaftskammer gefunden habe

    b) „Auch Mitarbeiter von Arbeitgebern, die eine gewerbliche Tätigkeit ohne die hiefür erforderliche Gewerbeberechtigung unbefugt ausüben (Pfuscher), unterliegen jenem Kollektivvertrag, der bei rechtmäßiger Gewerbeausübung anwendbar wäre.“

    Dazu muss ich aber noch sagen dass nach Rücksprache des Dienstgebers mit der Wirtschaftskammer keine Gewerbeberechtigung gelöst werden muss, dieser Betrieb von der Wirtschaftskammer also nicht als „Pfuscher“ betrachtet wird.

    Unser Wunsch wäre in den Kollektivvertrag sozusagen reinzurutschen weil so die Möglichkeit einer Durchrechnungsvereinbarung für 52 Wochen gegeben wäre. Eine Gleitzeitvereinbarung kommt nämlich nicht in Frage.

    Vielleicht wisst ihr eine Lösung für mich? Danke!
    mfg sabine

    #19688

    zusätzlich wurde für den shop noch der handelsgewerbeschein gelöst, damit scheint unser problem vorerst gelöst.

    Wir werden die Gärtner als Handelsarbeiter führen mit dem Argument dass einerseits keine organisatorische Abtrennung zum Shop vorliegt und andererseits die Anwendung des Kollektivvertrages für die Gärtner eine Besserstellung gegenüber der kollektivvertragsfreien Zone bedeutet.

    halte noch rücksprache mit der wirtschaftskammer über die vorgehensweise.

    mfg

    #19689

    Hallo Sabine!

    Das scheint tatsächlich die Lösung deines Problems zu sein (würde ich auch so machen) – im ersteren Fall ist mir dazu nämlich auch nichts eingefallen.

    LG

    #19690

    hallo roland,

    danke für deine antwort,
    fürchte jetzt wird noch ein weiterer gewerbeschein gelöst 😥

    mal schaun wie wir hier weitermachen,

    lg sabine

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