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Hallo Stephanie!
Sehr gern geschehen!
LG
Hallo Andrea!
Rechtlich mag das ja korrekt sein – die UrlaubsTAGE wurden ja konsumiert, aber ich empfinde das als extrem unfair.
Ich kenne das nur so aus der Praxis, dass beide Tage zusammen einen Urlaubstag ausmachen.LG
Hallo Susanne!
Bitte sehr, gern geschehen.
LG
Hallo Susanne!
Die meisten Dinge sehe ich auch so.
Nur bei Punkt 3 stört mich folgende Aussage:„Beurteilung, ob Anspruch auf PP besteht: Fahrt von Wohnung ins Einsatzgebiet ist wie Wohnung zu Dienstort, daher PP möglich, falls mit Privatauto gefahren wird. Eine Bezahlung des km-Geldes wäre dann bis zur Höhe des PP steuerpflichtig (denn wäre sonst doppelt) und darüber hinaus steuerfrei.“
Bei den Fahrten ins Einsatzgebiet handelt es sich nämlich trotzdem um Dienstreisen, somit keine Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, daher keine Pendlerpauschale.
Dafür kann das km-Geld steuerfrei (eigentlich: nicht steuerbar) ersetzt werden.LG
Hallo Susanne!
Genau!
LG
Hallo Susanne!
Ein Dienstvertrag ist keine lohngestaltende Vorschrift.
Somit können ohne z.B. KV keine über die Legaldefinition hinausgehenden Reisekosten begünstigt abgerechnet werden.
Siehe dazu § 3 Abs 1. Z 16b EStG.LG
Hallo Susanne!
Ganz sicher nicht vor April 2009.
LG
Hallo Schneider!
Wenn es im DV tatsächlich so vereinbart ist, dann ist Ende DV tatsächlich der 15.3.
LG
Hallo Stephanie!
Ich denke, dass hier das DV automatisch durch Zeitablauf am 31.3. beendet ist, auch wenn die (normalerweise) geforderten 3 Monate Karenz nicht erreicht werden.
Vorsichtshalber würde ich aber mit der GKK Rücksprache halten.LG
Hallo Susanne!
Über € 26,40 bezahlte Diäten sind in jedem Falle pflichtig, egal ob lohngestaltende Vorschrift oder Dienstvertrag!
Nun zum Handel:
Wenn du ab dem 13. Tag mehr bezahlst als € 14,40, kannst du nur im Rahmen der Legaldefinition steuerfrei (eigentlich: nicht steuerbar) auf € 26,40 aufstocken; d.h. für 5/15 Tage oder (bei einer „großen“ DR) 6 Monate je Einsatzort.LG
Hallo Susanne!
Du irrst in deiner ersten Annahme.
Der AD-Mitarbeiter ist auf Dienstreise.
Wenn z.B. der AD-MA ansonsten das Auto nie privat verwendet, wäre gar kein Sachbezug anzusetzen.Wenn er in die Betriebsstätte fährt, nur um Unterlagen oder z.B. Warenmuster abzuholen bzw. abzugeben, dann ist das auch keine Privatfahrt.
LG
Hallo malibu!
Ja, das führt sogar ganz sicher zu Problemen:
1. SV-Beiträge: KV-Lohn + Überstunden ergibt ein höheres Entgelt als das All-In-Gehalt –> Nachverrechnung
2. Lohnsteuer: Da das All-In-Gehalt nicht einmal den Überstunden-Grundlohn abdeckt, können die Zuschläge gar nicht begünstigt besteuert werden.LG
Hallo Ruth!
Toll, dass du das Ergebnis hier reingestellt hast.
Ist sicher sehr interessant für alle Forumuser – Danke!LG
Hallo Sonja!
Die Vereinbarung einer Koventionalstrafe bei diesen Austrittsarten ist grundsätzlich möglich.
Unterschreiben muss deine Freundin natürlich nicht.
Was allerdings passieren kann, wenn sie nicht unterschreibt, steht in den Sternen (du weißt: eine Kündigung ist auch ohne Grund möglich).LG
13.1.2009 um 22:42 Uhr als Antwort auf: freiwillige Abfertigung + außergerichtlicher Vgl/ElternTZ #21004Hallo Ute!
Am besten ist, nochmals zur GKK zu gehen – einen anderen Tipp wirst du wahrscheinlich in diesem Forum nicht bekommen.
LG
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