Verfasste Forenbeiträge
-
AutorBeiträge
-
Hallo Andrea Maria!
Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber hast du dir den Artikel in der PV-Info Feb. 2009 angesehen?
LG
Hallo Kathrin!
Völlig richtig!
Nur bei einer ECHTEN Nettolohnvereinbarung sind die Änderungen zu Gunsten bzw. Ungunsten des DG zu berücksichtigen.
Bei einer UNECHTEN Nettolohnvereinbarung sind diese Verhältnisse zu Gunsten/Ungunsten des DIENSTNEHMERS zu berücksichtigen.
Somit sollte das Brutto des DN jetzt gleich bleiben, das Netto höher werden.
LG
Hallo Andrea!
Sehr interessant, danke für dein Feedback.
Wünsche dir auch frohe Ostern.
LG
Hallo Brigitte!
Während des Präsenzdienstes war das DV beim alten Arbeitgeber aufrecht = volle Anrechnung.
Es ist richtig, dass die Wochenhilfe voll angerechnet wird, bei Karenzen nur die erste im Ausmaß von 10 Monaten, allerdings gibt es hier KV’s, die bessere Bestimmungen vorsehen.
LG
Hallo Sabine!
Mein erster Eindruck war sofort: SV Sonderzahlung, LSt Sonstiger Bezug § 67 Abs. 1+2, gehört in die Abfertigungsrückstellung sowie bei ausbezahlten Abfertigungen hinein.
Allerdings: Sollte diese Zielerreichungsprämie (bei jeder Auszahlung) mit einem Widerrufsvorbehalt versehen worden sein („einmalige Zahlung, kein Rechtsanspruch für die Zukunft“), kann ich mir auch die andere Variante vorstellen.
LG
Lieber TN GRATISGELD!
So etwas gehört wohl nicht in ein Personalverrechnungs-Forum.
LG
Hallo Anni!
Hast du dafür einen Link?
Wäre für die Foren-TN sicher hilfreich, um dir erfolgreich ein Feedback zu geben.LG
Hallo Bina!
Der Fall ist Gott sei Dank nicht so kompliziert, wie es auf den ersten Blick scheint:
Der Anspruch auf die Ersatzleistung entsteht erst mit der Beendigung des DV, also am 15.4.2009.
Somit rechnest du die ErUE einfach (ganz normal) im April 2009 ab.
Welche Besonderheit es hier im RZL gibt, weiß ich allerdings nicht.LG
Hallo nunu!
Die Antwort findest du im Forum „Ende Dienstverhältnis“.
LG
Hallo nunu!
Was für dich im konkreten Einzelfall wirklich „besser“ ist, ließe sich nur anhand einer Beratung klären.
Dazu bräuchte man alle konkreten Daten.
Bitte dafür um Verständnis, denn dafür ist ein Forum nicht geeignet!Nur ein Tipp am Rande:
Wenn du vor dem 1.1.2003 in die Firma eingestiegen bist (vermute ich fast aufgrund deiner Daten), wäre (wahrscheinlich) der „schnelle“ Austritt zu bevorzugen, da hier auch ein Teil der freiwilligen Abfertigung begünstigt abgerechnet werden kann.LG
Hallo Petra!
Bin zwar kein Profi am Bau, aber wenn du sagst, dass im KV nichts bezüglich Teilzeit-Mehrarbeit steht, dann sind die 3 x 4 = 12 Stunden zuschlagspflichtig mit 25%, außer sie können noch innerhalb der „3 Monate“ durch ZA 1:1 abgegolten werden.
Bitte den Teilzeit-Mehrarbeitszuschlag steuerpflichtig abrechnen.LG
Hallo Martina!
Diese Frage ist nicht sehr leicht zu beantworten.
Die wichtigste Gegenfrage lautet einmal: Besteht ein Anspruch auf Elternteilzeit oder muss sie vereinbart werden?LG
Hallo Konni!
In ein paar Tagen kommt im Verlag Linde der „große“ Ortner raus.
In diesem Buch ist bereits die Steuerreform eingebaut.
Ist DAS Nachschlagewerk für den Personalverrechner, für die Praxis unentbehrlich.
Im Hinblick auf Lernen für die Prüfung allerdings etwas zu umfangreich, daher wäre wohl das „kleine“ Buch (wie von Edith erwähnt) geschickter.LG
Hallo nunu!
Bitte dieselbe Anfrage nicht in mehreren Foren stellen!
Die Antwort findest du unter „lfd. Bezug“.Allerdings ist mir jetzt aufgefallen, dass es sich um eine einvernehmliche Lösung handeln soll (?)
Das wäre natürlich dann komplett anders abzurechnen, hier bräuchte man aber wesentlich mehr Daten.LG
Hallo Jeanny!
Sehr gern geschehen.
LG
-
AutorBeiträge