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2.1.2008 um 12:40 Uhr #19727
Danke, ich habs schon gefunden!
2.1.2008 um 12:36 Uhr #19726Hallo!
Danke für Eure Antworten!
„siehe OGH9ObA69/95“
Wo kann ich diese Urteile nachlesen?
Viele Grüße,
Patrick
4.2.2007 um 21:54 Uhr #18820Ich danke Dir recht herzlich, du hast mir sehr weitergeholfen!
3.2.2007 um 22:31 Uhr #18818Zuerst möchte ich dir für deine Antwort danken!
Der Betriebrat meint (allgemeine Erklärung zur Gleitzeiteinführung) alles über 30 Stunden-Plus am Quartalsende verfällt. So geschehen beim Außendienstmitarbeiter im Dezember => 5 Stunden „verfallen“.
Wie rechne ich Stunden über dieser (Quelle: WK)
http://www.wkw.at/docextern/arbeitundsoziales/extern/arbeitsrecht/arbeitszeit/Gleitzeit.htm
Berechnung ab?
Die Vereinbarung stimmt hinten und vorne nicht, aber mein Arbeitsplatz ist … fein (den AG nenn‘ ich natürlich nicht, aber BITTE kauft alle einen FORD!).
Ich möcht nicht blöd auffallen, gerade weil man im Umstrukturieren ist, hätte aber schon gerne den gesetzlichen Zustand hergestellt!15.12.2006 um 17:25 Uhr #18672Hallo Bina!
1. Ich denke der Fahrer müsste, wenn er nicht nachhause mit genommen wird, in Ktn bleiben!? Und deshalb wird man ihm die Zeit bis zur Firma/Hause bezahlen müssen. Aber man kann ihn auf der Strecke ja als 2ten Fahrer einsetzten, sollte es Notwendig sein.
Falls du die Ruhezeit im Bezug auf das KFgesetz gemeint hast, so ist laut KV, diese auf Verlangen des Lenkers am Aufenthaltsort des Fahrzeuges oder am Heimatort des Lenkers zu gewähren. Grundsetzlich muss während der Ruhezeit aber nur ein Bett oder eine Schlafkabine zur Verfügung stehen. Ob das Fzg stehen muss oder nicht, solltest du bei einer Fahrschule od. ähnlichen erfragen.
2. und 3. Anmelden würde ich immer als 6 Tage Woche, die Stunden bleiben die gleichen => also auch die Bezahlung. Samstag bezahle ich so normal, ÜSt 50%.Liebe Grüße, Patrick
15.12.2006 um 16:48 Uhr #18707Hallo Lena!
Beansprucht die DNIn Reisekosten, bzw. hat sie dich darauf angesprochen?
Reisekosten sind eine Entschädigung für die Aufwendungen im Zusammenhang mit einer DIENSTREISE. Wenn sie ständig von ihrer Wohnung aus für die Firma „reist“, berechne ich die Entschädigung von der Wohnung ausgehend.
Im KV Handel kenne ich diesbezüglich keine besonderen Bestimmungen!Freundliche Grüße, Patrick
15.12.2006 um 16:27 Uhr #18701Hallo Bibsi!
In diesen Fällen melde ich den AN am 2. Tag des Nichterscheines ab (SV) und am 4. Tag ohne Rückmeldung (DN) sende ich die Entlassung! Wichtig ist ihn nicht sofort zu Entlassen oder damit zu drohen => er kann sich vom Arzt vielleicht für einige Tage rückwirkend krank schreiben lassen!!! Wichtig denke ich, ist die Abmeldung bei der SV (=> Geld sparen!!).
Grüße, Patrick
15.12.2006 um 16:15 Uhr #18711Hallo Caroline!
Vereinfacht gesagt:
Wenn es um den Unterhalt geht, wird das Exitenzminimum um ca 15% reduziert (=> dieser Betrag wird nur für den Unterhalt verwendet).
Wen du schon Exekutionen hast und nun auch noch der Unterhalt (ich gehe davon aus es geht nur um ein, dein einziges, Kind) exekutiert wird, kannst du damit rechnen, das dir ca. 2/3 von deinem derzeitigen Existenzminimum bleiben!
Bsp: Netto € 1.000,–
Existenzmin. bei „normalen“ Pfändungen: 780,–
Existenzmin. bei Unterhaltspf.: bleiben dir nun ca. € 590,–
Wenn du Nettogehalt+FamStand+Kinderanzahl postes schreibe ich dir gerne die neuen Beträge hinein!11.12.2006 um 17:06 Uhr #18658Was bitte ist ein Differenzurlaub?
11.12.2006 um 17:02 Uhr #18674Der Ersatz der Kosten für Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Massenbeförderungsmitteln ist beitragsfrei! Hier kann Dir Dein Dienstgeber keinen Sachbezug ansetzten!
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