Startseite › Foren › Sachbezug › ÖBB Vorteilscard = Sachbezug ???
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Roland.
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11.12.2006 um 15:27 Uhr #13868
Hallo,
weiß hier jemand, ob ein steuerpflichtiger und/oder sv-pflichtiger sachbezug vorliegt, wenn der dienstgeber dem dienstnehmer eine öbb-vorteilscard zahlt??
ist dies genauso zu handhaben wie die wiener-linien jahreskarte, nämlich lst-pflichtig ja, sv-pflichtig nein??danke!
erwin11.12.2006 um 17:02 Uhr #18674Der Ersatz der Kosten für Fahrten des Dienstnehmers zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Massenbeförderungsmitteln ist beitragsfrei! Hier kann Dir Dein Dienstgeber keinen Sachbezug ansetzten!
29.3.2007 um 22:50 Uhr #18675ingridB
TeilnehmerHallo Erwin,
hallo Patrick,
an mich wurde ebenfalls die Frage gestellt, ob ein Sachbezug vorliegt, wenn der DG dem DN die Vorteilscard bezahlt. Es handelt sich bei dieser Karte ja nicht um einen Kostenersatz für einen bestimmten Aufwand in der herkömmlichen Form.Gibt es dazu noch Erfahrungswerte von anderen Kollegen?
Liebe Grüße
Ingrid31.3.2007 um 0:49 Uhr #18676Liebe Forum-Familie!
Dazu aus den LSt-RL die RZ 222c:
Die Übergabe einer Jahresnetzkarte (zB ÖsterreichCard der ÖBB), die auch für Privatfahrten verwendet werden kann, stellt von vornherein einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar, der mit dem üblichen Mittelpreis am Verbrauchsort (§ 15 Abs. 2 EStG 1988) anzusetzen ist.
Das ist jener Wert, den jeder private Konsument für die Jahresnetzkarte zu zahlen hat.
Kostenersätze des Arbeitnehmers mindern den Sachbezugswert. Kosten für allfällige berufliche Fahrten können als Werbungskosten geltend gemacht werden. Dabei können je nach Dauer der Reise und der dafür zurückgelegten Fahrten die Kosten zum jeweils günstigsten Tarif (Einzelfahrscheine, Wochen-, Monatskarte), höchstens jedoch bis zur Höhe
des steuerpflichtigen Sachbezuges berücksichtigt werden.
Verbietet der Arbeitgeber die private Verwendung der Jahresnetzkarte, dann liegt nur dann kein Sachbezugswert vor, wenn dieses Verbot entsprechend kontrolliert wird (siehe Rechtsprechung zur Verwendung eines arbeitgebereigenen KFZ, Rz 177). Eine derartige Kontrolle ist gegeben, wenn die Jahresnetzkarte nur für dienstliche Fahrten ausgefolgt und anschließend wieder nachweislich hinterlegt wird.
Werden bei der Bereitstellung von Netzkarten für innerstädtische Verkehrsmittel, bei denen die Einzelfahrten immer den gleichen Preis ausmachen, zumindest 25 Dienstfahrten pro Kalendermonat im Jahresdurchschnitt nachgewiesen und dafür keine Kostenersätze gezahlt,
so ist kein Sachbezugswert anzusetzen. Diese Vereinfachungsregelung kann auf die Bereitstellung einer Jahresnetzkarte (z.B. ÖsterreichCard der ÖBB) nicht angewendet werden, weil bei Netzkarten für innerstädtische Verkehrsmittel die Einzelfahrten immer den gleichen Preis ausmachen, die Summe der Dienstfahrten jeweils den Wert der Jahreskarte abdeckt und die private Nutzung von untergeordneter Bedeutung ist (siehe auch Rz 714).Schöne Grüße (und endlich gute Nacht!)
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