NEUSTART

Verfasste Forenbeiträge

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  • #21887
    NEUSTART
    Teilnehmer

    Hallo,

    danke für die Info. In unserem Fall trifft die BusinessCard-Berücksichtigung sogar sehr genau zu, da auf Grund unserer Reisebetriebsvereinbarung nur max. dieser Tarif bezahlt wird.

    Bist Du auch bei Langzeitkrankenständen meiner Ansicht, dass hier die Prognoserechnung ausreichend sein müsste?

    LG Christian

    #21885
    NEUSTART
    Teilnehmer

    Hallo,

    jetzt muss ich diesen alten Thread ausgraben, weil ich nirgends eine Antwort finde, wie die ÖBB Vorteilscard zu versteuern ist, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass die Anzahl der Fahrten bzw. deren Ersparnis nicht ausreicht, den Kaufpreis der Vorteilscard aufzuwiegen.

    In österreichischer Literatur und den Richtlinien finde ich kein Beispiel, wie vorzugehen ist, wenn der Break-Even nicht erreicht wird. Blickt man nach Deutschland, ist die Meinung der Finanz (http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/bahncard.html), dass der nicht amortisierte Teil als geldwerter Vorteil zu versteuern ist. Das ist anhand eines Beispiels wohl am einfachsten zu erklären:

    Annahme – Vollpreis der Fahrten: EUR 140,00
    Vorteilscard: EUR 99,00
    Vorteilscard-Preis der Fahrten (50% v. Vollpreis): EUR 70,00
    Kosten des DG: EUR 169,00, d.s. EUR 29,00 mehr als die tatsächlichen Kosten zum Volltarif.
    Geldwerter steuerpflichter Vorteil: EUR 29,00

    Differenziert vorzugehen wäre wohl bei langfristigen Abwesenheiten durch Krankenstände u. Karenzen, hier müsste auch die Prognoserechnung ausreichend für einen steuerfreien Kostenersatz sein.

    Wie seht Ihr das?

    LG
    Christian

    #23128
    NEUSTART
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    danke für die „ernüchternde“ 😉 Antwort – hab es mir eh gedacht, dass sich das spießt.

    Werd das ab 01.01.2011 in unserer neuen Lohnverr.-Software umsetzen.

    LG
    Christian

    #23125
    NEUSTART
    Teilnehmer

    zusätzlicher Hinweis:
    RZ 1132a LStRL
    Werden im Rahmen der Altersteilzeitregelung (siehe § 27 Abs. 5 Z 2 Arbeitslosenversicherungsgesetz) steuerfreie Zulagen, die während der Phase der vollen
    Arbeitsleistungen erworben wurden, in der Folge während der Phase der „Nichtbeschäftigung“ ausgezahlt, bleiben sie im Rahmen der Höchstbeträge (bezogen auf die Leistungsmonate) steuerfrei.

    Auch hier geht mE kein Hinweis auf eine Steuerfreiheit für den 25%igen Lohnausgleich hervor.

    MfG
    Christian

    #22818
    NEUSTART
    Teilnehmer

    Danke für die Rückmeldung.

    Wir haben das nun wie folgt gelöst:

    Einvernehmliche Beendigung des Sabbatial-Modells zum 31.12.2009
    Auszahlung Zeitguthaben 1:1 im lfd. Monat, da das Zeitguthaben einerseits ein Ergebnis der Gleitzeit ist und in der Ansparphase kein Anspruch/keine Möglichkeit auf Auszahlung des Zeitguthabens bestand.

    + 1/6 des Bruttobezugs als Sonderzahlung

    Somit wird § 19e AZG in diesem Zusammenhang nicht berührt. Das DV kann dann später einvernehmlich aufgelöst werden.

    MfG
    Christian

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