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- Dieses Thema hat 5 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 9 Jahre, 10 Monate von NEUSTART.
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28.10.2009 um 13:11 Uhr #15312
Ist die ÖBB Vorteilcard steuerfrei? Gibt es einschränkungen, wieviel man damit privat und wieviel dienstlich reisen muss? – Danke im Voraus für die Antworten.
28.10.2009 um 21:55 Uhr #21883Hallo usha!
Unten die Rechtsansicht der Finanz aus den LSt-RL, RZ 713:
Das Überlassen eines Einzelfahrscheins für eine Dienstreise ist nicht steuerbar. Wird dem
Dienstnehmer für dienstliche Zwecke eine Netzkarte zur Verfügung gestellt, die auch für die
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und private Fahrten verwendet werden kann,
so ist grundsätzlich der (gesamte) Wert der Netzkarte als steuerpflichtiger Sachbezug
anzusetzen. Dies entspricht der steuerlichen Beurteilung der Anschaffung einer Netzkarte für
dienstliche Belange durch den Dienstnehmer selbst (Aufteilungsverbot). Zur Überlassung von
Jahresnetzkarten bzw. Jahreskarten für Privatfahrten siehe Rz 222c.
Der Ersatz der Kosten der ÖBB-Vorteilscard zur Verwendung für Dienstreisen ist nicht
steuerbar, wenn durch die Verwendung der Vorteilscard insgesamt geringere Fahrtkosten für
Dienstreisen anfallen, als dies bei Verwendung der so genannten Business-Card der Fall
wäre. Die private Nutzung der Vorteilscard führt zu keinem Vorteil aus dem Dienstverhältnis.LG
29.10.2009 um 8:26 Uhr #21884Danke.
9.2.2015 um 18:08 Uhr #21885NEUSTARTTeilnehmerHallo,
jetzt muss ich diesen alten Thread ausgraben, weil ich nirgends eine Antwort finde, wie die ÖBB Vorteilscard zu versteuern ist, wenn sich nach dem Kauf herausstellt, dass die Anzahl der Fahrten bzw. deren Ersparnis nicht ausreicht, den Kaufpreis der Vorteilscard aufzuwiegen.
In österreichischer Literatur und den Richtlinien finde ich kein Beispiel, wie vorzugehen ist, wenn der Break-Even nicht erreicht wird. Blickt man nach Deutschland, ist die Meinung der Finanz (http://www.steuerlinks.de/steuerlexikon/lexikon/bahncard.html), dass der nicht amortisierte Teil als geldwerter Vorteil zu versteuern ist. Das ist anhand eines Beispiels wohl am einfachsten zu erklären:
Annahme – Vollpreis der Fahrten: EUR 140,00
Vorteilscard: EUR 99,00
Vorteilscard-Preis der Fahrten (50% v. Vollpreis): EUR 70,00
Kosten des DG: EUR 169,00, d.s. EUR 29,00 mehr als die tatsächlichen Kosten zum Volltarif.
Geldwerter steuerpflichter Vorteil: EUR 29,00Differenziert vorzugehen wäre wohl bei langfristigen Abwesenheiten durch Krankenstände u. Karenzen, hier müsste auch die Prognoserechnung ausreichend für einen steuerfreien Kostenersatz sein.
Wie seht Ihr das?
LG
Christian12.2.2015 um 10:42 Uhr #21886Hallo Christian,
den Vollpreis würde ich nicht als Gegenrechnung ansetzen, sondern Vollpreis abzüglich des „Rabatts auf Grund der Business Card“ (das sind 20%, siehe Link).
http://www.oebb.at/de/Ermaessigungskarten/BUSINESScard/
LG
13.2.2015 um 16:06 Uhr #21887NEUSTARTTeilnehmerHallo,
danke für die Info. In unserem Fall trifft die BusinessCard-Berücksichtigung sogar sehr genau zu, da auf Grund unserer Reisebetriebsvereinbarung nur max. dieser Tarif bezahlt wird.
Bist Du auch bei Langzeitkrankenständen meiner Ansicht, dass hier die Prognoserechnung ausreichend sein müsste?
LG Christian
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