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27.8.2018 um 18:41 Uhr #26921
N1981
TeilnehmerHallo Martin!
Danke für Deine Antwort! Mein Programm läßt auch keine Aliquotierung zu…. 😉
Aber es interessiert mich trotzdem, wie es „richtig“ ist. Das muß doch auch irgendwo geregelt sein.
Liebe Grüße
Natascha
22.3.2017 um 10:26 Uhr #25125N1981
TeilnehmerHallo!
Ich weiß zwar nicht von welchem WIFI Du sprichst (Wien, NÖ, ….) und mir sagt auch die Trainerin nichts, aber ich kann Dir zumindest soviel sagen, daß der Kurs „Personalverrechnung Modul 1“ am WIFI WIEN aus der Buchhaltungsschiene ist und nicht *der* PV-Weg zum Diplom.
Vielleicht hilft Dir die Info weiter.
Liebe Grüße
Natascha
16.11.2015 um 8:55 Uhr #24962N1981
TeilnehmerHallo Hubert!
Ich habe bis dato auch nichts (weiteres) gefunden, wo es ganz definitiv hervor geht, wie man bei exakt 130 g vorzugehen hat; aber zumindest sind wir uns einig.
Liebe Grüße
Nicki
14.10.2015 um 14:35 Uhr #24922N1981
TeilnehmerHallo Daniela!
Kannst Du mir verraten, warum die „den SB Wert 478,52 und davon 50% = 239,26“ rechnest??
Ich käme auch auf die 362,53 (311,04 für die Wohnung und 51,49 für die Heizung), da die Grenzen für die fremdübliche Miete (50% = 155,52 und 100% = 622,09 vom „Hausbesorger“-Wert ausgerechnet werden) nicht über-/unterschritten werden.
Aber wahrscheinlich hast Du es in den 2 Monaten eh schon gelöst 😉
Liebe Grüße
14.5.2014 um 10:16 Uhr #24520N1981
TeilnehmerHallo Roland!
Danke für die (nicht gewünschte) Bestätigung…. 🙂
Liebe Grüße
Natascha
8.5.2014 um 14:34 Uhr #24518N1981
TeilnehmerHallo!
Muß ich für einen MA, welcher länger als 6 Monate befristet ist und nach z.B. 2 Monaten das DV einvernehmlich gelöst wird, die Auflösungsabgabe noch immer zahlen oder gibt es da vielleicht eine Änderung??
Danke
Natascha
31.10.2013 um 22:52 Uhr #24538N1981
TeilnehmerHallo Roland!
Schön, wieder von Dir zu lesen…. 🙂
Ja, mir ist alles klar…. Die Sache ist ja in der Zwischenzeit schon weiter gegangen.
Das Gericht meinte, daß sie es auch nicht genau wissen würden, es jedoch analog einer Zusammenrechnung behandeln würden.
Gut – soll sein…
Mein Problem ist mittlerweile nämlich ein anderes: Jetzt hätte ich seit 08/2013 den Rang 8 mit dem herabgesetzten Existenzminimum berücksichtigen müssen (was ich nicht gemacht habe) und habe dem MA aber diesen Betrag ebenso ausbezahlt…
Der hat natürlich kein Geld, daß ich es mir wieder holen könnte….
Mit dem betreibenden Gläubiger habe ich telefoniert, ihm die Situation erklärt, der hat mir einen Rückruf versprochen, welchen ich noch immer nicht erhalten habe (nochmal frag ich aber auch nicht nach!)Also alles etwas heikel….
Danke für die Erläuterungen…. 🙂
LG
Natascha
16.10.2013 um 13:23 Uhr #24539N1981
TeilnehmerSollte Rang 8 heißen, aber die Klammer macht einen Smiley daraus… 🙂
16.10.2013 um 12:58 Uhr #24511N1981
TeilnehmerHallo Elisabeth!
Soweit mir bekannt ist, gibt es keine Verpflichtung, aber es wäre ratsam, die Gläubiger davon in Kenntnis zu setzen – aus 2 Gründen:
1) Wenn die kein Geld bekommen, stellen sie einen neuerlichen Antrag auf Exekution, was dem MA wieder mehr kostet und
2) bekommst du dann diese Exekution und mußt sie bearbeiten….Ich würde das ganz kurz und formlos per Telefon erledigen und mir nur handschriftliche Notizen machen!
LG
Natascha
4.9.2013 um 9:08 Uhr #24508N1981
TeilnehmerHallo!
Hat keiner eine Meinung, wie ich meine Prämie am Besten abrechnen soll?? Oder eben bereits ein ähnliches Problem in der Praxis gehabt??? 🙄
Schönen Tag und liebe Grüße
3.6.2013 um 10:42 Uhr #24465N1981
TeilnehmerHallo Roland!
Deinem „leider“ kann ich aber entnehmen, daß Du diese Ansicht auch nicht so ganz teilst; oder??
Somit werde ich mich auch weiterhin nach den gesetzlichen Bestimmungen richten – auch wenn ich es nicht vertreten kann 😐
Vielen Dank und einen guten Start in die Woche
Liebe Grüße
Natascha
31.5.2013 um 10:48 Uhr #24463N1981
TeilnehmerHallo Roland!
Vorab mal danke für Deine Antwort; so hätte ich es auch aus den Büchern heraus gelesen…
Aber wenn ich darüber nachdenke, versteh ich es eigentlich nicht so ganz:
Warum, kann ich bei den Unterhaltsexe nicht 2 Unterhaltsberechtigte (Josef und Anna für Maria / Maria und Anna für Josef) berücksichtigen?!?!?! Beide Kinder (Maria und Josef) erhalten ihre Aliment – zwar über die Exekution – aber dem MA steht das Geld ja definitiv nicht zur Verfügung!
Bei der sonstigen Forderung, kann ich ja eben 3 unterh. Personen berücksichtigen, obwohl der MA die Alimente auch nicht direkt an die Kinder zahlt, sondern eben abgezogen bekommt!
Wo ist da die gleichwertige Behandlung?!?!?
Weitere Info’s: Es gibt sonst keine weiteren Unterhaltsberechtigten und die Exekutionen auf den weiteren Rängen sind alles sonstige Forderungen..
Danke, liebe Grüße
Natascha
8.4.2013 um 10:03 Uhr #24436N1981
TeilnehmerGuten Morgen Roland!
Danke für Deine Antwort; ich verstehe deine Meinung und würde diese Ansicht auch teilen, jedoch sträubt sich mein „Gerechtigkeitssinn“ etwas: in diesem Fall weiß ich, daß der Weg etwa 30 Minuten ausmacht – in anderen Fällen, wo ich es nicht weiß, nehme ich auch nur die „bestätigte“ Zeit.
Um aber keinem Unrecht zu tun, wollte ich es genau wissen, weil dieser MA sowieso ständig auf die AK rennt (in Gedanken…) 🙂
Totzdem vielen Dank
LG
Natascha
10.10.2012 um 10:45 Uhr #24223N1981
TeilnehmerHallo Jenny!
zu 1.) ich gehe davon aus, daß sich zwischen 100% und 50% keine Unterbrechung befindet und der Krankenstand durchgeht; wenn dem so ist, dann bekommt er auch für die ersten 3 50%igen Tage KG. Und Du mußt auch die BV fiktiv rechnen.
zu 2.) da würde ich Dir zustimmen: nachdem er erst ab dem 4. Tag Anspruch hat und die BV für jene Zeiten zu leisten ist, in denen er Anspruch auf KG nach ASVG hat, würde ich Dir hier zustimmen. Muß aber auch gestehen, daß ich es bis jetzt nie so betrachtet habe und daher auch nicht auf dies überprüft habe…. 😳
LG
Natascha
26.1.2012 um 13:48 Uhr #24029N1981
TeilnehmerHallo Roland!
Also manchmal macht mich mein Programm echt fertig und vor allem verunsichert es mich dann, daß ich nix mehr weiß!!
Problem 1 gelöst (ich hatte doch kein Black Out), Problem 2 (Programm korrigieren) steht noch bevor…… 🙁
Vielen Dank für’s denken helfen!!
LG
Nicki
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