Martin

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  • als Antwort auf: Anrechnung Karenz bei Abfertigung #18677
    Martin
    Teilnehmer

      Hallo Bollen!

      Karenzzeit ist Betriebszugehörigkeit.
      z.B. bei der Abmeldung bei der Krankenkasse bleibt ja auch das Ende Beschäftigung offen, nur ende Entgelt wird ausgefüllt.

      Auch andere Pflichten der Dienstnhemerin – des Dienstgebers, bleiben in der Karenz aufrecht.

      als Antwort auf: Abzug von Minusstunden bei Endabrechnung #18656
      Martin
      Teilnehmer

        Hallo Andrea!

        Ich würde die Minusstunden beim Lohn abziehen durch Aufrollung der betroffenen Monate.
        Ob dadurch auch die Sonderzahlungen, Schnittberechnungen und das Urlaubsentgelt verändert werden, müsste gesondert (siehe KV) geprüft werden.
        Von einem negativen Urlaubs, FT- Krankenschnitt habe ich noch nicht gehört. Dies könnte ein Präzedenzfall der Judikatur werden!

        als Antwort auf: Vollzeit -> Teilzeit -> Vollzeit? #18653
        Martin
        Teilnehmer

          Hallo ebenfalls!

          So wie Du es darstellst ist es ein Problem für die Dienstnehmerin zu beweisen, daß es eine Zusage fr die Rückkehr zu Vollzeit gibt.
          Ich glaube nicht, daß sich ein Arbeitsgericht dem anschließen würde.

          Somit:
          Abfertigung vom letzten gültigen Bezug.
          Ausnahme bei Endigung lt. AVRAG mit Durchrechenzeit. Da müßte die Verkürzung der Arbeitszeit wegen Pflege eines nahen Angehörigen erfolgt sein und beim AZ-Wechsel dokumentiert sein.

          als Antwort auf: Einmalprämie – Mitarbeiterbeteiligungsmodell #18659
          Martin
          Teilnehmer

            Liebe Andrea!

            Du hast Recht mit der Gefahr des Gewohnheitsrecht.
            Folgende Lösungen:

            1. Die Prämie wird in Prozenten des Gewinn (Umsatz etc.) berechnet.
            Sollte der Gewinn Null sein, ist die Prämie auch Null.

            2. Du machst jährlich eine Vereinbarung mit der Auszahlung der Prämie, in welcher die Einmaligkeit vom Mitarbeiter anerkannt wird.
            (Tolle Muster hierfür gibt es bei „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ von RAUCH)

            Natürlich kannst Du auch die 1. Variante mit einer Befristung, Einmaligkeit etc. koppeln, da die Unternehmensziele in 10 Jahren wieder anders definiert sein können.

            als Antwort auf: vorzeitige Alterspension #18632
            Martin
            Teilnehmer

              Hallo Sylvia!

              Ich denke die Antwort bei „handelsrechtlicher Geschäftsführer“ trifft auch auf diese Frage zu. Zumindest für die SV.

              Ob es bei der Pensionsversicherungsanstalt andere Klauseln gibt, konnte ich nicht herausfinden.
              Ausnahmen gibt es bei Landwirten. Sonst ist mir nur das Zuflußprinzip für die Anrechnung bei Pensionsleistungen bekannt.
              Ein Telefonat mit dem zuständigen Betreuer sollte letzte Zweifel beseitigen.

              Schönen Feiertag!
              Martin

              als Antwort auf: handelsrechtl. Geschäftsführer #18590
              Martin
              Teilnehmer

                Hallo grasy!

                Zusatzinfo:

                Ein gewerberechtlicher GF soll mit der Hälfte der Normalarbeitszeit angemeldet sein.
                Wenn er gleichzeitig handelsrechtlicher GF ist, dann zieht der § 39 der Gewerbeordnung.

                Ein Auszug:
                Handelt es sich um ein Gewerbe, für das die Erbringung eines Befähigungsnachweises vorgeschrieben ist, so muß der gemäß § 9 Abs. 1 zu bestellende Geschäftsführer einer juristischen Person außerdem
                1. dem zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organ der juristischen Person angehören oder
                2. ein mindestens zur Hälfte der wöchentlichen Normalarbeitszeit im Betrieb beschäftigter, nach den Bestimmungen des Sozialversicherungsrechtes voll versicherungspflichtiger Arbeitnehmer sein.

                Wichtig ist zwischen 1. und 2. das Wort ODER!
                Schau Dir den vollständigen Paragraphen in der GewO wegen etwaiger Ausnahmen an unter:
                http://www.ris.bka.gv.at

                als Antwort auf: handelsrechtl. Geschäftsführer #18589
                Martin
                Teilnehmer

                  Liebe Sylvia!

                  Wenn Dein GF keine Anteile hält, fällt er unter das Angestelltengesetz. Schau´ in den anzuwendenden Kollektivvertrag ob er auch für Deinen Geschäftsführer gilt und sich so ein Anspruch ableiten läßt.

                  Weiters schau Dir das Merkblatt von der WKO an unter:
                  http://www.gruenderservice.net/upload/pub/338/211746.pdf

                  Schönes Wochenende

                  Martin

                  als Antwort auf: Zukunftssicherung #18647
                  Martin
                  Teilnehmer

                    Hallo Hubert!

                    Die steuerliche Behandlung des Jahressechstels von Zukunftssicherungen ist den Kollegen der Finanz wohl erst nach einigen „Vierterl“-Regelungen eingefallen.

                    Laufende Zukunftssicherungen Sechstelerhöhend, sonstige ZS Sechstelneutral.

                    Zu Deinem Problem:
                    Da die Lohnsteuer nicht nach dem Anspruchs- sondern dem Zuflußprinzip berechnet wird, wann ist die Zukunftssicherung zugeflossen?
                    Ich denke, man kann den Zufluß Firma an Dienstnehmer von der Zahlung Dienstgeber-Versicherung trennen.

                    Meiner nicht abgesicherten Meinung nach, kann die jährliche Prämie auch monatlich abgerechnet werden. Wie eine Vereinbarung das die Sonderzahlungen UZ und WR monatlich abgerechnet werden. (SV 12x Sonderzahlung, Lst lfd und Sechstelerhöhend)

                    Problematisch wird der Austritt des Dienstnehmers wenn bei Austritt „zuviel oder zuwenig“ abgerechnet wurde. Hier müsste mit wegrollen oder einer „Zukunftssicherung – sonstiger Bezug“ korrigieren.

                    Da ich zu diesem Thema keine Judikatur kenne, kann eine verbindliche Auskunft nur eine § 90 EstG Anfrage an das Betriebssfinanzamt bringen.

                    als Antwort auf: Überreichung von Gutschein bei Pensionierung #18607
                    Martin
                    Teilnehmer

                      Hallo Sabine!

                      Der Gutschein kann bei Beendigung des Dienstverhältnis auch eine freiwillige Abfertigung sein. Auch Sachleistungen können Teil der freiw. Abfertigung sein. – Die Bewertung ist zu dokumentieren. Aber das sollte bei Gutscheinen kein Problem sein.
                      Unter Abfertigung alt, hast Du die Grenzen der Viertel- und Zwölftelregelung zu beachten.

                      Unter Abfertigung Neu wäre eine freiw. Abf. zumindest SV frei, der Rest pflichtig.

                      als Antwort auf: Geschäftsführer Problematik #18637
                      Martin
                      Teilnehmer

                        @ Roland
                        Danke für Deinen Beitrag

                        @ Caro
                        In „Taxlex 2005“ wurde von STEIGER/SCHRENK ein 5 Seiten-Beitrag über die Einstufung von Geschäftsführern und auch Fremd Geschäftsführern geschrieben.

                        Grüsse
                        Martin

                        als Antwort auf: Geschäftsführer Problematik #18634
                        Martin
                        Teilnehmer

                          Guten Morgen Cato!

                          Zu Frage 1. gibt es einen ähnlichen Beitrag unter
                          Personen mit besonderer Behandlung, Geschäftsführer mit Umwegbeteiligung.

                          Zu Frage 2. Die Behandlung eines „Fremdgeschäftsführers“ muss ich noch nachsehen.

                          Und jetzt ein Kafee!

                          Martin

                          als Antwort auf: Reiseaufwandsentschädigung bei Mechatroniker #18602
                          Martin
                          Teilnehmer

                            Hallo Petra!

                            Vor Jahren wurde bei einer Prüfung die pflichtigen Teile mit 30% geschätzt.
                            Wie das jetzt bei genauer Zuordnung der SV-und Lst auf die Mitarbeiter geschieht kann ich Dir nicht sagen.

                            Nicht auf die Einrechnung in die Abfertigung vergessen!

                            Die pflichtigen Teile der Diäten sollten in den Schnitt Urlaub- Krank- FT eingerechnet werden, da sie auf einer freiwilligen Zahlung beruhen und somit Entgelt und kein Aufwandsersatz sind.
                            Aber dazu gibt es auch unterschiedliche Meinungen…
                            Mal sehen wie sich die Judikatur entwickelt. (wie bei pfl. Diäten in der Abfertigung?)

                            als Antwort auf: Literaturempfehlung Altersteilzeit #18584
                            Martin
                            Teilnehmer

                              Hallo Renee!

                              Hierzu zwei Bücher, schau Dir die Info an, ob diese Deinen Erwartungen entsprechen.

                              Grüsse
                              Martin



                              Trattner Hans Document Actions ABC des Arbeitsrechts Eine Ebene höher
                              aus der Reihe ABC-Reihe
                              Auflage 5. Auflage 2005
                              274 Seiten, kart.
                              ISBN-13 978-3-7073-0711-5
                              ISBN-10 3-7073-0711-5
                              Erscheinungsdatum 30.12.2004

                              Das ABC des Arbeitsrechts behandelt wichtige Bestimmungen des Arbeitsrechts, welche in der Praxis von Bedeutung sind.

                              Das Arbeitsrecht ist ständig im Fluss, d.h. es gibt laufend Neuerungen und Änderungen auf diesem Gebiet. In dieser Auflage wurde u.a. berücksichtigt: Familienhospiz, Gleichbehandlungsgesetz, Neuregelung der Elternteilzeit; ebenso wurden auch die Altersteilzeit und die Abfertigung neu in die Broschüre aufgenommen.

                              Im Anhang befindet sich eine Sammlung von wichtigen Mustern sowie Adressen.


                              Patka Ernst Document Actions Sanfter Personal(kosten)abbau Eine Ebene höher
                              Alternative Möglichkeiten, Personalkosten einzusparenAuflage 2002
                              190 Seiten, kart.
                              ISBN-13 978-3-7073-0339-1
                              ISBN-10 3-7073-0339-X
                              Erscheinungsdatum 12.06.2002

                              Das Thema „Reduktion der Personalkosten“ wird in der betrieblichen Praxis meist nur mit Personalabbau in Verbindung gebracht. Zahlreiche Arbeitnehmerrechte führen aber dazu, dass die Durchführung einer Kündigung oft ein sehr schwieriges und mühsames Vorhaben ist. Der Autor stellt leicht umsetzbare Alternativmaßnahmen vor, z.B. Altersteilzeit, Gleitpension oder Bildungskarenz. Damit können Personalkosten eingespart werden, ohne dass der Abbau von Mitarbeitern erforderlich wird. Eine Vielzahl von Checklisten, Tipps und Beispielen machen das Buch zu einer unentbehrlichen Hilfe für den mit Personalfragen beschäftigten Praktiker.

                              als Antwort auf: Internetanschluss #18613
                              Martin
                              Teilnehmer

                                Hallo Clara und Roland!

                                Hatte einen ähnlichen Fall: Dem Vertreter wurde zugesagt die Kosten für die Übermittlung der Wochenberichte vom Dienstgeber zu übernehmen.

                                DN wollte einen hatte einen pauschalen Internetanschluß.
                                Der AR-Anspruch wurde auf die Kosten der Übermittlung reduziert, welche bei Internetanschluß mit Minutenabrechnung entstehen.
                                Da die Übertragung nur kurze Zeit in Anspruch nimmt, war ein pauschaler Internetanspruch nicht gerechtfertigt.

                                als Antwort auf: Einführung von Gleitzeit #18593
                                Martin
                                Teilnehmer

                                  Hallo Lena!

                                  Im Buch „Arbeitsrecht für Arbeitgeber“ von RAUCH findest Du eine GLAZ Vereinbarung und verwandte Info.

                                  Ebenso bei der http://www.wko.at – Arbeit und Soziales – Vertragsmuster
                                  Dies ist aber nur für wko Mitglieder.

                                Ansicht von 15 Beiträgen – 691 bis 705 (von insgesamt 898)