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die 7.500,- sind pro Fall zu sehen. Auch bei Ratenzahlung.
Anders wäre es wenn jetzt Vergleich über Provisionen und nächstes Jahr ein extra Klagsfall über Überstunden geregelt werden.
LG
MartinMeldung Nachtarbeit reicht.
LG
MartinDie Reisezeiten werden in jedem KV anders geregelt.
Z.B. könnte ein Flug nach Hamburg bei den Personalkosten billiger kommen, als eine Nachtfahrt im Schlafwagen.
Bei Auszahlung einer Prämie sehe ich einen monatlichen Anspruch. D.h. SV- und LSt als laufende Bezüge. Ob diese Bezüge zusätzlich in das Ausfallsentgelt (Schnitt Krank, Urlaub, FT) gehören, ist im Einzelfall zu entscheiden.
Bei permanent reisenden Dienstnehmern, eher ja.
LG
MartinM.E. sind nur Pensionskassen, die „inländischen PK- Kassen“ gleichgestellt sind, wie solche zu behandeln. D.h. Eintrag am Lohnkonto.
es wird von den tatsächlichen Kalendertagen gerechnet
lg
Martin
In Karenz geht man NACH dem Mutterschutz.
Mutterschutz ist abhängig von z.B. Zwillingsgeburt, Kaiserschnitt,..
lg
Martin
Mit dem Kilometergeld sind Parkscheine abgedeckt. = pflichtig
Wenn es ein Firmen-Kfz gibt, dann sind Parkscheine im Sachbezug inkludiert. = Spesenersatz
lg
Martin
Servus,
max. 3 Jahre Urlaubsanspruch = 90 Tage (3×30 Werktage)
LG
MartinLiebe Dani!
In die Abfertigung wird i.d.R. alles hinein gerechnet, was auch in die Urlaubsersatzleistung gehört.
LG
MartinBrutto = über KV. somit kein LSDB-G Problem. = Ähnlich wie bei All-in -> Deckungsprüfung.
Nur: Wie rechnest Du den steuerfreien Teil heraus?Fordert der Dienstgeber für jede Stunde Krankenstand auch bei den anderen Dienstnehmern eine Bestätigung?
Habt Ihr den Praktikanten bei seiner (mündlichen?) Krankmeldung aufgefordert eine Bestätigung zu bringen?
Wenn nein, dann sehe ich dies als Krankenstand.Bei mir hat die GKK die 1-2 Tage Krankenstände akzeptiert. Hier ein Mail an die Sachbearbeiterin.
Höchstgrenzen gibt es i.d.R. nicht.
Nur wenn hier künstlich Betriebsausgaben kreiert werden. Z.B. Einkünfte an den Neffen (0% EST Steuersatz) verschieben.
KM Geld erhöht das Honorar.
Achte, damit das fr. DV nicht in ein normales Dienstverhältnis umqualifiziert wird.Abzug der pflichtigen Bons wie ein A-Conto.
Achte auf Nichtleistungstage (Urlaub, Feiertag, Krankenstand)
Meine Rechnung:
365/7×5
minus 25 Urlaubstage, minus 12 Feiertage, minus 8 Kranktage = 223,71 effektive Arbeitstage. = 18,64 Tage/Bons pro Monat.Sollte es ganztägige Dienstreisen mit Diäten geben, sind die Essensbons beim Taggeld abzuziehen.
Kostenbeitrag für Tankrechnungen sind nicht abzugsfähig wenn hier konkrete Tankrechnungen vom Dienstnehmer übernommen werden.
Lösung: Der DG bezahlt die Tankrechnungen und ein pauschaler Kostenbeitrag wird vom DN übernommen. Z.B. 10 Cent / km.
Bei der Lohnsteuer ist der Betrag im Zu-/Abflussmonat zu berücksichtigen,
bei der SV im Anspruchsmonat.
= unmöglich. Deshalb schlage ich die Aufrollung auf 12 Monate vor.Achtung: Dies ist meine persönliche Meinung ohne unterstüztender Judikatur.
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