Gleitzeitordnung und Reisezeit

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  • #26343
    PVGmunden
    Teilnehmer

     

    Liebe Kollegen!

    Ich beschäftige mich gerade mit einer Neuausrichtung unserer Gleitzeitordnung im Betrieb und gerade Reisezeiten sind hier ein heikles Thema. Vielleicht kann mir jemand einen Input zu meinen Fragen liefern?

    – Die Abgeltung von Reisezeiten, die über die tägliche Normalarbeitszeit hinausgehen, ist grundsätzlich im Gehalt inkludiert (ist vertraglich so festgehalten- Deckungsprüfung wird durchgeführt). Ist es zulässig ergänzend zu so einem Passus für jede Dienstreise am Wochenende (keine aktive Arbeitszeit) zusätzlich 65% der Reisezeit in Form von ZA zu gewähren? Dies unter Anwendung KV Handel <span style=“display: inline !important; float: none; background-color: transparent; color: #333333; font-family: Georgia,’Times New Roman‘,’Bitstream Charter‘,Times,serif; font-size: 16px; font-style: normal; font-variant: normal; font-weight: 400; letter-spacing: normal; line-height: 24px; orphans: 2; text-align: left; text-decoration: none; text-indent: 0px; text-transform: none; -webkit-text-stroke-width: 0px; white-space: normal; word-spacing: 0px; word-wrap: break-word;“> (ich weiß eigentlich Normalstundensatz für passive Reisezeiten, aber eigentlich ist das ja im Gehalt abgegolten) </span>und KV Metallgewerbe (Angestellte).

    – Wäre es möglich statt dem 65% ZA-Anspruch für passive Reisezeiten am Wochenende, die eigentlich im Gehalt inkludiert sind, eine Prämie auszuzahlen, die aber betragsmäßig niedriger ist, als wenn man die Stunden auszahlen würde, aber einen kleinen Ausgleich darstellen soll. Wenn ja- wie sieht es hier mit Besteuerung aus? Sonderzahlung?

    – Gelten die 65% des KV Metallgewerbe für passive Reisezeiten nur für Auszahlung oder auch bei Gewährung in Form von ZA (sprich für 10 Stunden Flug am Wochenende 6,5 Stunden ZA Guthaben)?

    Vielen Dank für eure Unterstützung- ist echt ein komplexes Thema..

    Liebe Grüße

     

    • Dieses Thema wurde geändert vor 6 Jahre von PVGmunden.
    #26511
    Martin
    Teilnehmer

    Die Reisezeiten werden in jedem KV anders geregelt.

    Z.B. könnte ein Flug nach Hamburg bei den Personalkosten billiger kommen, als eine Nachtfahrt im Schlafwagen.

    Bei Auszahlung einer Prämie sehe ich einen monatlichen Anspruch. D.h. SV- und LSt als laufende Bezüge. Ob diese Bezüge zusätzlich in das Ausfallsentgelt (Schnitt Krank, Urlaub, FT) gehören, ist im Einzelfall zu entscheiden.

    Bei permanent reisenden Dienstnehmern, eher ja.

    LG
    Martin

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