Hallo Roland,
danke dir für deine Bemühungen.
LG
Manu
Hallo Roland,
danke dir trotzdem für deine Hilfe.
Wir warten jetzt mal auf die Antwort von der Arbeiterkammer.
LG
Manu
Hallo Roland,
die damalige Dienstnehmerin hat bereits 2006 die Zahlungen urgiert.
Somit sind die Ansprüche nicht verjährt.
Weißt du wie in diesem Fall die Abrechnung gemacht gehört?
Danke dir schon im Voraus.
LG
Manu
Hallo Roland,
danke für deine rasche Antwort.
Ich habe mit der GKK gesprochen und folgende Info erhalten:
1) Das kein Entgelt ab dem 4. Tag bezahlt werden muss ist richtig. In unserem Fall ist es aber, dass wir die Krankmeldung erst am 30.09.2008 erhalten haben, sodass wir ihm zwei Monate ausbezahlt haben.
2) Rückfoderung von DN wird in diesem Fall problematisch werden.
3) Rückforderung von ungebührlich entrichteten Beiträgen ist hier leider auch nicht möglich.
Lt. GKK ist dies eine freiwillige Zahlung von uns. Sie bezahlen erst ab 01.10.2008.
Danke nochmals für deine Hilfe.
LG
Manu