Die Nebenleistunge ist für den Dienstgeber, also nicht dem Dienstnehmer auszahlen.
Die Werte sind auch Verrechnungsliste auch sehr gut ersichtlich.
Urlaubsentgelte brutto:
Nebenleistungen:
Die Nebenleistungen der BUAK (17 %) stehen dem Arbeitgeber als Vergützung der Abgaben (Sozialversicherung) zu.
lg
Klaus
hallo bettina,
wenn kein hauptwohnsitz in österreich
a) besteht ein hauptwohnsitz im ausland in einem grenzbezirk (grenzgängerregelung 30 km) – dann von dort
b) kein hauptwohnsitz in einem grenzbezirk – dann mußt du den Erstaufnahmeort beim Arbeitgeber nehmen.
lg
klaus
Hallo Woiset;
meiner Meinung nach sind auch Ferialarbeiter der BUAK bis 15. des folgenden Monates zu melden.
Bei „echten Ferialpraktikanten “ wird die Meldung wahrscheinlich nicht erforderliche sein.
LG
Klaus
hallo sabine,
nein das habe ich nicht gemeint. Es geht hier um kurze/lange Woche
und der Anzahl der Urlaubstage. Bei einer Urlaubshaltung von einer ganzen Woche ist auch bei der kurzen Woche 5 Tage Urlaub zu verrechnen.
Klaus
hallo sabine,
14.12.2007 – Tel. Gespräch BUAK – Landesstelle NÖ
Für die BUAK ist die Urlaubswoche (Anwartschaftswoche) mit 5 Anwartschaftstagen zu bewerten. Eine Regelung kurz/lang ist bei der BUAK nicht vorgesehen und wird auch nicht berücksichtigt. Bei vorliegendem Fall – Urlaubsentgelteinreichung für 27.12.2007 und 28.12.2007 (kurze Woche) liegt es im Ermässen des Dienstgeber einen bzw. zwei Tage einzureichen. Beide Lösungen sind für die BUAK in Ordnung.
Meiner Meinung nach müsste ich mich, da es von der BUAK keine dezidierte Vorschrift gibt, nach den vereinbarten Arbeitszeitkalender halten und eine tageweise Urlaubshaltung in Betracht ziehen. Der Tatbestand von drei arbeitsfreien Feiertagen kann nicht gleichgesetzt werden mit einer Urlaubswoche(wöchentliche Urlaubshaltung).
Welche Lösung bei uns praktiziert werden wird ist intern noch offen.
Liebe Grüße
Klaus 😉