Hallo!
Wir würden gerne von einer leasingfirma einen Mitarbeiter aus Deutschland übernehmen.
Er würde am Wochenende meistens heimfahren, da er eine Familie in Deutschland hat.
Eventuell würde er in einer unserer Mitarbeiterunterkünfte ziehen.
Nun meine Frage bez. Taggeld:
Laut Bau KV § 9 Abs. 5 besteht ein Anspruch auf Taggeld von 26,40 € bei einer Erbringung von Arbeitsleistungen auf Baustellen außerhalb des Wohnortes, bei denen eine auswärtige Übernachtung erforderlich ist.
Gilt hier die Adresse in Österreich oder die in Deutschland?
Danke im Voraus.
Bettina