Karin86

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    Beiträge
  • #25040

    Hatte denn noch niemand so einen Fall? 🙁

    lg

    #23509

    Liebe Gabriele, lieber Roland!

    Vielen Dank für eure Antworten! Jetzt hab ich alles verstanden. 🙂

    Schönes Wochenende!!!

    lg Karin

    #23506

    Lieber Martin,

    die tägliche NAZ wird natürlich überschritten. Aber ist es nicht so, dass die Stunden bis zur Grenze der NAZ Mehrstunden mit 25 %-Zuschlag sind, und alles darüber hinaus Überstunden?

    zB tägliche Normalarbeitszeit der TZ-Beschäftigten: 5 Stunden, Überstunde ab 9. Stunde
    Arbeit am Mittwoch: 09:00-14:00 und 20:00-02:00 = 11 Stunden, somit 5 Normalstunden, 4 Mehrstunden, 2 Überstunden

    ????

    lg Karin

    #22913

    Hallo Roland!

    Vielen Dank für deine Antwort!

    Dass nicht der Großhandels-Preis, sondern der Einzelhandels-Preis anzusetzen ist, habe ich eh so verstanden.

    Ich werde wohl auch noch zur Sicherheit so eine § 90 EStG-Anfrage ans FA richten.

    lg

    Karin

    #21751

    Hallo!

    Für alle die interessiert sind, Ich habe beim BMF nachgefragt:

    Ein Baucontainer ist keine mietrechtliche Normwohnung.

    lg Karin

    #22087

    Hallo Roland,

    danke für deine Antwort.

    Ich habe bei der GKK nachgefragt. Dort ist mir erklärt worden, dass das Krankengeld immer von der letzten vollen Beitragsgrundlage berechnet wird (in diesem Fall vom April). Wenn ich nun Jänner bis März aufrolle, gibt es kein Problem.

    Jetzt hab ich noch eine Frage: § 77 Abs. 3 EStG besagt, dass man die Lohnsteuer nicht mehr neu berechnen darf, wenn an den Dienstnehmer Krankengeld ausbezahlt wurde. Ist das in diesem Fall relevant oder hat das nur mit der Aufrollung aufgrund AVAB/AEAB etc. zu tun?

    lg Karin

    #21866

    Vielen, vielen DANK!!

    lg Karin

    #19575

    Vielen Dank! So hab ichs mir eh auch gedacht.

    lg Karin

    #19573

    Guten Morgen,

    kann mir jemand sagen, welcher der beiden Lösungsvorschläge nun richtig ist. Ich stehe vor dem selben Problem und im Ortner finde ich nichts darüber.

    lg Karin

    #21705

    Herzlichen Dank für die rasche Antwort!

    lg Karin

    #21560

    hallo biggi,

    ok, hab ich mir auch gedacht, war mir aber nicht sicher.

    vielen vielen dank für deine antwort!

    meine fragen sind zwar nicht die intelligentesten, aber ist doch alles ziemlich neu für mich. 😉

    schönen abend noch,

    lg karin

    #21561

    Hallo Roland,

    Ok, dann hab ich das eh richtig verstanden. Der Dienstgeberin habe ich schon geschrieben, dass wir unbedingt etwas Schriftliches brauchen.

    Eine Frage noch: Muss ich die Schwangerschaft auch dem Arbeitsinspektorat melden? Die Dienstnehmerin hat die Schwangerschaft erst bekanntgegeben, wie sie gekündigt hat.

    lg karin

    #21534

    Danke! So weit habe ich nicht gedacht. 😉

    lg karin

    #21499

    Herzlichen Dank Roland!

    Schönes Wochenende!

    lg

    #21444

    Ich arbeite seit März als Personalverrechnerin und somit zum ersten Mal mit BMD. Also ich finde das Programm super. Hab mir die Handhabung schwer vorgestellt, ist aber alles andere als schwer. Wenn man sich wirklich mal nicht auskennt, gibts auch die leicht verständlichen Programmanleitungen zum Nachschauen. Der Support ist auch toll, nur ab und zu ist man lange in der Warteschleife. 😉

    lg karin

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