Liebe Andrea,
liebe Sabine,
ich sehe das ein wenig anders: bei einer lassischen kurzfristigen Miete (vgl. mit Dienstwohnungen) ist als Sachbezugswert der tatsächlich eingeräumte Vorteil anzusetzen. Mit Näherungswerten wird man da nicht hinkommen – und die Verleihfirma wird wohl auch nicht die Anschaffungskosten gerne rausrücken wollen. Zumal als Basis die Anschaffungskosten ja nicht richtig wären (das Auto ist älter, die Kalkulation beim Leasing ist eina andere, etc.).
Meine Empfehlung lautet daher: Miete als Bsis für den Sachbzug und zwingend ein Fahrtenbuch führen, um die private und betriebliche Nutzung korrekt auseinanderteilen zu können. Der Privatanteil der Mitegebühr (inkl. USt) stellt somit den Sachbezug dar.
Ich hoffe, ich konnte helfen.
LG
Stefan