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Auch wir haben im IT-KV keine Regelung,aber das Einkommensteuergesetz regelt das.
Nur ,wie gesagt,ab 2008 gelten die neuen reisebedingungen,und da ist In-u. Ausland gleich gesetzt.
Auch die 12tel Regelung.Auslandsdienstreisebezüge sind normalerweise mit extra Vertrag grergelt,kommt auf den KV an.
Wenn nicht,dann gilt der Satz der Bundesbediensteten,je nach Einsatzland.
Diese sind aber steuerfrei,die 183 Tageregel bezieht sich nur aufs Nächtigungsgeld.
Bzw. wenn Nächtigungsgeld ausbezahlt wird,muss der DN nachweisen wo er genächtigt hat,denn schläft er zuhause,dann ist es steuerpflichtig.Detto am Wochenende,also 4xRechnung/3xNächtigungspauschelHallo.
Das sollte eigentlich im KV geregelt sein.
Im IT.Kv sinds max. 10Rufbereitschaften/mnt (max.168h),€3,43/h.
bei einsatz gilt dies als normale Arbeitszeit.Nur wenn im KV der Begriff Dienstreise geregelt ist.
Bzw. Betriebsvereinbarung,die aber noch vor dem 1.1.2008 beschlossen sein muss.Demnach müssten mir, nachdem ich noch dem alten Vertrag unterliege, Reisekosten zustehen
Hallo.
Ja da hast du recht,für dich würde es eine „Reise“ geben.
Aber der Begriff „Reise“ müsste in deinem KV geregelt sein.
Wenn nicht,und das gibts bei wenigen KV,dann kannst du nur über den Jahresausgleich deine Unkosten abschreiben.
Aber dann alle Rechnungen aufheben.Bzgl. neuer Reiseregelung meinte ich ,das ab 2008 neue,strengere Auflagen bzgl. Steuerfreier Diäten herrschen.
Auch wird der Begriff Dienstreise anders ausgelegt,sprich nur wenn im KV explizit angegeben,auch vom FA akzeptiert.Leider haben es die Gewerkschaften verabsäumt,die Reise richtig zu definieren,auch ich habe im IT-KV nur schwammige festlegungen.
Einzig der Handel hat echte Reisefälle.P.S: Dienstreisen sind ja nur dann Dienstreisen,wenn man den regulären Arbeitsplatz verlässt.Wenn einer aber im Aussendienst eingesetz wird,dann ist er ja mehrheitlich ausserhalb des firmensitzes tätig,also wusste er ja bei Dienstvertragsunterzeichnung,davon.
Welches „Gewerbe“ ?
Welcher KV?Wenn der Begriff „Dienstreise“ nicht deklariert ist,hast du Pech.
Und deinem Vertrag nach zu schliessen,hast du doppeltes Pech.
Denn dein Gehalt includiert ja die Reisen innerhalb des abgesteckten Gebietes.
Genau aus diesem Grund gibts ab 2008 die neue Reiseregelung gegenüber dem FA.Bei uns wird Urlaubsgeld immer steuerfrei ausbezahlt,Dienstreise fast wie oben angegeben.
Hallo.
Also meiner Mewi nug nach bekommt er fürs Inland nichts,da er die 3h nicht überschreitet.
Im Ausland gilt die 1/3 Regel,also 11,5h,ergo 12h = volles Taggeld.Das ist korrekt.
Leider ein „Fehler“ im KV.Das regelt der KV.
Im Metaller ist z.B. geregelt,das nur vorübergehende auswärtige Tätigkeiten als Dienstreise gelten.
Wenn da die Arbeitnehmer immer auswärts sind,haben sie es bei Dienstvertragsunterzeichnung gewusst,und sind somit nicht steuerfrei,da keine Dienstreise vorliegt.Meines Wissens nach,ist der KV- HAndel der einzige der Dienstreisen noch richtig regelt.
Ist alles hier geregelt -> 3.3.10 Begünstigte Auslandstätigkeiten (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988)
Hallo.
Das alles gilt aber nur wenn der Urlaub nach dem 30. Tag angetreten wird,und danach wieder ins Ausland zurückkehrt.
Ebenso für Krankenstände.
Ebenfalls gilt es für ,im Ausland erarbeiteten ZA.War auch bei uns so,Metaller-KV hat weit über 26,4.-,daher alles darüber LST-pflichtig.
Warum?
Der Dienstnehmer bekommt 6/12 bei der 24h Regelung.Neu ab heuer ist die 1/12 Regelung(24h).
Man muss aber im vorraus bekanntgeben was man verrechnen will.
Entweder kalendertag,od. 24h.
Dies gilt aber fdann für die gesamte Reise. -
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