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  • als Antwort auf: Auslandsdienstreise #20606

    Auch wir haben im IT-KV keine Regelung,aber das Einkommensteuergesetz regelt das.
    Nur ,wie gesagt,ab 2008 gelten die neuen reisebedingungen,und da ist In-u. Ausland gleich gesetzt.
    Auch die 12tel Regelung.

    als Antwort auf: Auslandsdienstreise #20609

    Auslandsdienstreisebezüge sind normalerweise mit extra Vertrag grergelt,kommt auf den KV an.
    Wenn nicht,dann gilt der Satz der Bundesbediensteten,je nach Einsatzland.
    Diese sind aber steuerfrei,die 183 Tageregel bezieht sich nur aufs Nächtigungsgeld.
    Bzw. wenn Nächtigungsgeld ausbezahlt wird,muss der DN nachweisen wo er genächtigt hat,denn schläft er zuhause,dann ist es steuerpflichtig.Detto am Wochenende,also 4xRechnung/3xNächtigungspauschel

    als Antwort auf: Bereitschaftdienst #20552

    Hallo.
    Das sollte eigentlich im KV geregelt sein.
    Im IT.Kv sinds max. 10Rufbereitschaften/mnt (max.168h),€3,43/h.
    bei einsatz gilt dies als normale Arbeitszeit.

    als Antwort auf: Reisekosten Rauchfangkehrer #20517

    Nur wenn im KV der Begriff Dienstreise geregelt ist.
    Bzw. Betriebsvereinbarung,die aber noch vor dem 1.1.2008 beschlossen sein muss.

    als Antwort auf: Reisekosten – Anrecht oder nicht? #20080

    Demnach müssten mir, nachdem ich noch dem alten Vertrag unterliege, Reisekosten zustehen

    Hallo.
    Ja da hast du recht,für dich würde es eine „Reise“ geben.
    Aber der Begriff „Reise“ müsste in deinem KV geregelt sein.
    Wenn nicht,und das gibts bei wenigen KV,dann kannst du nur über den Jahresausgleich deine Unkosten abschreiben.
    Aber dann alle Rechnungen aufheben.

    Bzgl. neuer Reiseregelung meinte ich ,das ab 2008 neue,strengere Auflagen bzgl. Steuerfreier Diäten herrschen.
    Auch wird der Begriff Dienstreise anders ausgelegt,sprich nur wenn im KV explizit angegeben,auch vom FA akzeptiert.

    Leider haben es die Gewerkschaften verabsäumt,die Reise richtig zu definieren,auch ich habe im IT-KV nur schwammige festlegungen.
    Einzig der Handel hat echte Reisefälle.

    P.S: Dienstreisen sind ja nur dann Dienstreisen,wenn man den regulären Arbeitsplatz verlässt.Wenn einer aber im Aussendienst eingesetz wird,dann ist er ja mehrheitlich ausserhalb des firmensitzes tätig,also wusste er ja bei Dienstvertragsunterzeichnung,davon.

    als Antwort auf: Reisekosten – Anrecht oder nicht? #20078

    Welches „Gewerbe“ ?
    Welcher KV?

    Wenn der Begriff „Dienstreise“ nicht deklariert ist,hast du Pech.
    Und deinem Vertrag nach zu schliessen,hast du doppeltes Pech.
    Denn dein Gehalt includiert ja die Reisen innerhalb des abgesteckten Gebietes.
    Genau aus diesem Grund gibts ab 2008 die neue Reiseregelung gegenüber dem FA.

    als Antwort auf: Auslandstätigkeit – Urlaubszuschuss #20475

    Bei uns wird Urlaubsgeld immer steuerfrei ausbezahlt,Dienstreise fast wie oben angegeben.

    als Antwort auf: URGEND – BITTE Diäten Ausland KV-IT Berechnung #20451

    Hallo.
    Also meiner Mewi nug nach bekommt er fürs Inland nichts,da er die 3h nicht überschreitet.
    Im Ausland gilt die 1/3 Regel,also 11,5h,ergo 12h = volles Taggeld.

    als Antwort auf: Handels KV-Überzahlung #20344

    Das ist korrekt.
    Leider ein „Fehler“ im KV.

    als Antwort auf: Reisekostenvergütung Baugewerbe #20299

    Das regelt der KV.
    Im Metaller ist z.B. geregelt,das nur vorübergehende auswärtige Tätigkeiten als Dienstreise gelten.
    Wenn da die Arbeitnehmer immer auswärts sind,haben sie es bei Dienstvertragsunterzeichnung gewusst,und sind somit nicht steuerfrei,da keine Dienstreise vorliegt.

    Meines Wissens nach,ist der KV- HAndel der einzige der Dienstreisen noch richtig regelt.

    als Antwort auf: Auslandsdienstreise nach China #20233

    Ist alles hier geregelt -> 3.3.10 Begünstigte Auslandstätigkeiten (§ 3 Abs. 1 Z 10 EStG 1988)

    als Antwort auf: begünstigte Auslandstätigkeit § 3 #20189

    Hallo.
    Das alles gilt aber nur wenn der Urlaub nach dem 30. Tag angetreten wird,und danach wieder ins Ausland zurückkehrt.
    Ebenso für Krankenstände.
    Ebenfalls gilt es für ,im Ausland erarbeiteten ZA.

    als Antwort auf: Tagesgeld #20165

    War auch bei uns so,Metaller-KV hat weit über 26,4.-,daher alles darüber LST-pflichtig.

    als Antwort auf: Diätenabrechnung nach Kalendertagen #20104

    Warum?
    Der Dienstnehmer bekommt 6/12 bei der 24h Regelung.

    als Antwort auf: Diätenabrechnung nach Kalendertagen #20102

    Neu ab heuer ist die 1/12 Regelung(24h).
    Man muss aber im vorraus bekanntgeben was man verrechnen will.
    Entweder kalendertag,od. 24h.
    Dies gilt aber fdann für die gesamte Reise.

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