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Hallo Roland!
Genau € 0,09 sind 25 % des amtlichen km-Geldes; das konnte ich in einer Bemerkung mit Hinweis auf die E-MVBs nachlesen.
Tja, wer noch zuwenig Arbeit hat, macht sich halt noch eine ;o)
Danke und auch dir ein schönes Wochenende.
Lieben Gruß
IngridVielen Dank.
Ich muss gestehen, dass mir das völlig neu ist. Ich habe jetzt fleißig nachgelesen.
Wenn ich das richtig verstehe, wird die zur Verfügungstellung eines Firmen-Pkw hier so interpretiert, als würde der DG dem DN die Kosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ersetzen und die wären dann nach §49 Abs 3 Z20 ASVG beitragsfrei zu belassen.
Ui, das müsst ich bei jedem DN mit einem Pkw-Sachbezug so handhaben, oder hab ich jetzt noch etwas nicht ganz begriffen?
lg
IngridHallo Erwin,
hallo Patrick,
an mich wurde ebenfalls die Frage gestellt, ob ein Sachbezug vorliegt, wenn der DG dem DN die Vorteilscard bezahlt. Es handelt sich bei dieser Karte ja nicht um einen Kostenersatz für einen bestimmten Aufwand in der herkömmlichen Form.Gibt es dazu noch Erfahrungswerte von anderen Kollegen?
Liebe Grüße
Ingrid25.3.2007 um 0:32 Uhr als Antwort auf: Altersteilzeit – Dienstnehmerkündigung während der Blockzeit #18932Danke. Ich wünsche gleichfalls ein schönes Wochenende und nochmals herzlichen Dank an den fleißigen Helfer.
Lieben Gruß nach OÖ
Ingrid24.3.2007 um 22:03 Uhr als Antwort auf: Altersteilzeit – Dienstnehmerkündigung während der Blockzeit #18930Hallo Roland,
ganz herzlichen Dank für die Mühe. Ich habe alles gut finden können, und dem Intensivstudium steht jetzt nichts mehr im Wege ;o)
dankeHallo Chris!
Hallo Roland!Als Wienerin darf ich die Ferndiagnose aus Oberösterreich voll und ganz bestätigen. Angefangene Wochen werden bezahlt (ob beim Ein- oder Austritt oder aber auch beim 55. GT)
Liebe Grüße
IngridHallo Birgit!
Ich meine, dass auf der Abmeldung die Beitragsgrundlage anzugeben ist; deshalb eben Teilzeitentgelt und Lohnausgleich.
Und für die Abfertigung ist der Bruttobezug auf Basis der Arbeitszeit vor Herabsetzung anzusetzen.
lg
IngridHallo Martin!
Genau das war meine Überlegung, dass ich die Gehaltsabrechnung nicht in Dollar machen darf – darum kann´s auch mein Programm wahrscheinlich nicht.
§ 7 AVRAG ist in diesem Fall kein Thema. Die Firma hat ihren Sitz in Österreich, da aber für die Leistungen meines Dienstnehmers alle Honorarzahlungen der Bohrinselbetreiber in USD abgerechnet und auch bezahlt werden, hat die Firma ein Dollar-Konto und möchte auch die Gehaltszahlung von dort überweisen.Ich wünsche einen angenehmen Start in die Woche.
lg
IngridJahressechstel ist ein gutes Stichwort, da werde ich aufpassen.
Er bekommt ein Gehalt das sicher über KV ist.
Meine Frage war eher so gemeint, ob ich die Abrechnung in Dollar machen dürfte. Also Brutto und Abzüge bis Netto-Betrag in Dollar?
Ich denke eher nicht. Wenn ich richtig verstanden habe, rechnest du in Euro ab und dokumentierst nur daneben, den Dollarbetrag.
Vielen Danke für die Info. (Muss jetzt leider weg und könnt auf weitere Antworten erst später reagieren)
schönen Samstag noch – wir sind halt doch die Fleißigsten :o)das wird sicher spannend. angeblich hat dieser glückliche DN sich das schon von seinem rechtsanwalt „anschauen“ lassen – ob er tatsächlich einen nettobetrag gehört hat, weiß ich nicht.
naja, nach bestem wissen und gewissen – mehr kann ich nicht tun.
nochmals danke.super, dass es dieses forum gibt.
hallo Roland
erstmal vielen Dank.
ups, das wär ins Auge gegangen. Sicher irgendwann gelesen, aber total vergessen, dass der gesetzliche Anspruch gekürzt wird. Vielen Dank.
Und auch ein guter Gedanke: die Provision in die SZ „hineinzunehmen“. Da muss ich tatsächlich im KV nachsehen.
Das hilft auf jeden Fall.
Danke und noch einen schönen AbendLieber Herr Kraft!
Vielen Dank für die umfangreiche Information. Besonders hilfreich scheint mir der Hinweis zu sein, dass sich die DN arbeitsleistungsbereit erklären sollten, denn so wie sich mir die Situation darstellt, sind die DN nun eben einfach zu Hause geblieben und würden warten, bis sich jemand meldet. Aber vielleicht kontaktiert der Kurator ja die DN, wenn er nun niemand mehr antrifft.
Die Situation ist in diesem Fall noch menschlich sehr dramatisch, da unser Klient erst seit ein paar Monaten verheiratet war und seine Witwe nun vor fast unlösbaren Rätseln steht, weil sie vom Unternehmen ihres Gatten keine Ahnung hat.
Wegen des Entgeltes wird mir ja dann der Kurator mitteilen, welcher DN wie lange Entgelt erhalten soll.
Vielen Dank auch für die guten Wünsche.
Ingrid Bladeckdanke mm
ja, ein wirklich tragisches schicksal eigentlich für alle beteiligten. es muss geklärt werden, was die junge witwe und mutter eines säuglings nun tun will und kann. organisatorisch ließe sich das unternehmen weiterführen, aber man weiss es eben auch noch nicht.
lg
IngridJa, danke. Also der Umstand dass das DV nicht durch den Tod endet, löst auch schon weitere Fragen.
Es stellt sich ja jetzt einmal die Frage, ob die Angestellten weiterarbeiten (was ich annehme – denn es war ein Unfalltod eines noch jungen Dienstgebers).lg
Ingrid -
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