ingridB

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  • als Antwort auf: Privatkonkurs #22150
    ingridB
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      Hallo Dani,
      also soviel ich aus meiner Praxis erzählen kann, wird man als DG zwar eingebunden, man hat aber nicht zwingend etwas zu tun.
      Die Frage ist, ob der DN sich quasi „selbst verwalten“ (im juristischen Sprachgebrauch heißt das natürlich anders) darf und seine Zahlungen brav selbständig an die zuständige Stelle überweist. Ich habe schon beide Varianten gehabt. Einerseits DN die über Jahre exekutiert wurden, andere wo sich die DN selbst um das sogenannte Abschöpfungsverfahren kümmern.
      Entweder abwarten ob ein Schriftstück einlangt (oder eventuell auf der Seite http://www.edikte.justiz.gv.at nachblättern).
      Und wenn es zu schwierig wird, sind die Rechtspfleger in der Regel sehr hilfsbereit.
      Ich hoffe, das hat ein bisschen geholfen.
      LG
      Ingrid

      als Antwort auf: Therapiezeiten #22779
      ingridB
      Teilnehmer

        Guten Morgen Sabine,
        Hallo Josef,
        ich hab in meinem Arbeitsrechtbuch 2009/10 noch zwei Sätze gefunden, die ich hier auch gerne noch zusätzlich anbringen möchte.

        „…..Im Einzelfall ist stets eine Abwägung der betrieblichen Interessen und der Interesen des AN vorzunehmen. Dabei wird ein Bemühen des AN vorausgesetzt, den Hinderungsgrund durch mögliche anderweitige Vorkehrungen zu bewältigen (OGH v. 11.2.1999, 8 Ob A 21/99t). Kommt es zur übermäßigen Beeinträchtigung der Interessen des AG, ist die Dienstverhinderung nicht gerechtfertigt. Es könnte sogar zum Ausspruch einer gerechtfertigten Entlassung führen, wenn der AN nicht einlenkt und auf die Freistellung zum ungünstigsten Zeitpunkt besteht (Schwarz, Löschnigg: Arbeitsrecht 1997, S.464) ….. „

        Ich denke mir oft, man müsste es den Dienstnehmern einmal auf diese Weise vor Augen führen. Möglicherweise ist dies vielfach garnicht bekannt. Viele denken doch, dass der Arztbesuch automatisch vom DG bezahlte Zeit ist.

        Wünsch noch einen angenehmen Arbeitstag
        Ingrid

        als Antwort auf: Lohnzettel zu spät übermittelt #22517
        ingridB
        Teilnehmer

          Naja, Fehler unterlaufen uns einfach. Da kann man leider nichts dagegen tun. Natürlich wäre es angenehmer ohne ;o)

          Ich drück´ die Daumen. Alles Gute.
          Ingrid

          als Antwort auf: Lohnzettel zu spät übermittelt #22518
          ingridB
          Teilnehmer

            Guten Morgen,
            meiner Erfahrung nach kann ich dich beruhigen.
            Mir selbst ist es schon gelegentlich passiert, dass der eine oder andere Lohnzettel zu spät, oder aus einem technischen Grund garnicht übermittelt wurde und ich habe dafür noch nie einen Zuschlag bekommen.

            Außerdem scheint es dir ja erstmals passiert zu sein. Da gibt es soweit ich das kenne maximal eine Ermahnung.

            Also Angst haben musst du bestimmt nicht.

            LG
            Ingrid

            als Antwort auf: Arbeits- und Entgeltsbestätigung WOHI, ÖGB #22520
            ingridB
            Teilnehmer

              Du hast mich missverstanden.

              Berechnet wird ganz „normal“ (also lohnsteuerliche Begünstigung wird natürlich gerechnet). So erhältst du den Nettobezug, der im Formular verlangt wird.
              Dein Betrag für das Fomular ist 1409,21.

              Ich hoffe, ich konnte es jetzt deutlich machen.
              Schönen Abend.
              Ingrid

              als Antwort auf: Arbeits- und Entgeltsbestätigung WOHI, ÖGB #22521
              ingridB
              Teilnehmer

                Hallo Wolf,
                unter gesetzlichen Abzügen sind nur SV und LSt gemeint. Du mußt den Nettobetrag und nicht den Auszahlungsbetrag anführen.

                Man stelle sich vor die DNin hätte vl noch eine Vorschußrückzahlung, Exekutionszahlungen o.ä. zu leisten.
                Solche Abzüge nach Ermittlung des Nettoeinkommens dürfen die Basis für den Wochenhilfeanspruch keinesfalls schmälern.
                LG
                Ingrid
                PS Der Gewerkschaftsbeitrag verringert nicht direkt die gesetzlichen Abgaben, sondern er verringert die Lohnsteuerbemessungsgrundlage.

                als Antwort auf: Krankenstand Angestellter, neue Ersterkrankung #22558
                ingridB
                Teilnehmer

                  Ok, also im letzten Absatz geht es um deine Evidenzhaltung.

                  Gut, dann ist ja alles geklärt. Freut mich, wenn ich helfen konnte.
                  Liebe Grüße
                  Ingrid

                  als Antwort auf: Krankenstand Angestellter, neue Ersterkrankung #22556
                  ingridB
                  Teilnehmer

                    Hallo Wolf,
                    ja, du liegst damit richtig, dass deine Fünfterkrankung wieder ein Erstkrankenstand wäre (wir sprechen hier von fiktiven Krankenständen in der Zukunft; oder sollten deine Angaben aus 2009 sein?).

                    Was ich nicht nachvollziehen kann ist, warum du schon bei der Zweiterkrankung schon vom halben Grundanspruch ausgehst, wenn doch mit dem Erstkrankenstand erst 8 Tage Krankenstand verbraucht wurden (27.01. bis 03.02.)

                    Oder habe ich dich mißverstanden?

                    LG
                    Ingrid

                    als Antwort auf: Wie viele SV-Tage? Tägliche Geringfügigkeitsgrenze? #22610
                    ingridB
                    Teilnehmer

                      Gerne!
                      LG
                      Ingrid

                      als Antwort auf: Wie viele SV-Tage? Tägliche Geringfügigkeitsgrenze? #22611
                      ingridB
                      Teilnehmer

                        Servus Kathrin,
                        nachdem das DV für einen kürzeren Zeitraum als einen Kalendermonat vereinbart wurde, gilt die tägliche Grenze von EUR 28,13. Damit liegst du mit den EUR 50,00 für zwei Kalendertage m. E. richtig.

                        Also zwei Mal ja auf deine beiden Fragen.
                        Das DV dauert 2 Tage und es ist die tägliche GFG anzuwenden.

                        Liebe Grüße
                        Ingrid

                        als Antwort auf: Beispiel zu Gehaltspfändung #22932
                        ingridB
                        Teilnehmer

                          Also auf der Drittschuldnererklärung für die Unterhaltsexekution gibt es zwei vorrangige Exekutionen. An erster Stelle die Telefonkosten, danach das Versandhaus.
                          Exekutiert wird in erster Linie für die Telefonkosten; nur den Unterschiedsbetrag zwischen „normalem Existenzminimum“ und dem Erhöhten für Unterhaltsexekutionen wird für die Unterhaltsrückstände verwendet. (Vorrangig ist hier der laufende Unterhalt, dann erst werden Unterhaltsrückstände abgebaut.)

                          Zur Berechnung der zu exekutierbaren Beträge holst du dir am Besten die Tabellen aus dem Internet.
                          Vl klappt der folgende Link

                          http://www.justiz.gv.at/internet/file/2c9484852308c2a60123ec387738064b.de.0/informationsbroschuere_fuer_arbeitgeber_als_drittschuldner_inkl_tabellen_012010.pdf

                          Und vl findest du dort auch noch einige Antworten auf deine Fragen. Und wenn´s garnicht geht, dann hat es sich bewährt meiner Meinung nach – bei verzwickten Fällen – direkt den zuständigen Gerichtspfleger anzurufen. Zumeist ist man bei den Gerichten sehr hilfsbereit.

                          LG
                          Ingrid

                          als Antwort auf: Beispiel zu Gehaltspfändung #22935
                          ingridB
                          Teilnehmer

                            Wobei kennst du dich denn nicht aus?
                            Klingt wie ein Schulbeispiel. Sollen wir da wirklich schummeln? ;o)

                            ingridB
                            Teilnehmer

                              Sehr gerne. Das Forum lebt ja vom gegenseitigen Erfahrungsaustausch und da sich in den Jahren doch einiges ansammelt, geb ich gerne auch einmal etwas weiter, obwohl mein Wissen lange nicht so umfangreich ist wie deines.

                              Ich möchte den Dank gerne zurückgeben, für deine vielen, vielen kompetenten Antworten mit denen du hier ganz oft weiterhilfst.

                              Liebe Grüße
                              Ingrid

                              als Antwort auf: Geschäftsführer abmelden – Abmeldungsgrund #22635
                              ingridB
                              Teilnehmer

                                Hallo,
                                ich würde meinen, wenn ein sv-rechtliches Dienstverhältnis vorgelegen hat – muss wohl so sein, wenn du von Abmeldung sprichst – dann hat ja einer der beiden Partner das „Ende“ betrieben.
                                Also kann es jeder Abmeldungsgrund sein, der auch bei einem anderen Dienstverhältnis vorliegen könnte (Kündigung durch DN, Kündigung d. DG, Einvernehmliche Auflösung …..)

                                Ich hoffe, das hilft dir weiter.

                                LG
                                Ingrid

                                ingridB
                                Teilnehmer

                                  Servus Roland,
                                  danke für die Unterstützung. Jetzt sollten letzte Zweifel ausgeräumt sein.

                                  Lieben Gruß
                                  Ingrid

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