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- Dieses Thema hat 3 Antworten und 3 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 14 Jahre, 7 Monate von ingridB.
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27.4.2010 um 16:07 Uhr #15689
hallo,
wir haben eine mitarbeiterin, die in letzter zeit sehr viel „bezahlte fehlzeit“ ergattert hat… jeder arzttermin hat in der arbeitszeit stattgefunden, vereinzelte tage an pflegeurlaub etc. etc.; bis jetzt wurde ihr alles genehmigt.
heute hat sie einen therapieplan abgegeben, nachdem sie 14 tage durch immer morgens um 8.00 uhr eine 20 minütige therapie hat. zuzüglich der fahrzeit kommt sie auf 1 stunde bezahlte fehlzeit pro tag; ausserdem hat sie angedeutet, dass sich dies wahrscheinlich um weitere 7 verlängern wird.
müssen diese zeiten als bezahlte fehlzeiten angenommen werden oder kann man sagen, dass diese stunden (bzw. ein teil davon) in die freizeit fällt?
grundsätzlich ist es kein problem, dies als bez. fehlzeit anzunehmen – nur es ärgert uns ein wenig, da wie schon oben genannt diese „zeiten“ immer häufiger werden und die anderen mitarbeiter der abteilung diese termine in der freizeit wahrnehmen.danke für ihre hilfe!!!
mfg sabine
27.4.2010 um 21:22 Uhr #22777Hallo Sabine!
Grundsätzlich muss man sagen, dass der DG verlangen kann, dass Arztbesuche tunlichst in der Freizeit des AN zu konsumieren sind. Stehen aber die Ordinationszeiten gegen die Dienstzeiten so werden diese auch zu bezahlen sein. Wichtig ist nur zu erfragen, ob die Genehmigung dieser Zeiten auch durch einen ordentlich praktizierenten Arzt erfolgt ist. Wenn ja, kommt das Ausfallsprinzip zu tragen, heißt DG hat Entgeltfortzahlungspflicht.
Sollten aber KS und Fehlzeiten aber ergeblich groß sein, steht auch einer Kündigung nix im Weg.
LG Josef
28.4.2010 um 8:22 Uhr #22778hallo,
versteh ich das richtig… wenn ich in erfahrung bringe, dass aufgrund der ordinationszeiten die therapie auch ausserhalb der dienstzeit (in diesem fall nach der arbeit) erfolgen könnte, so könnte man verlangen, dass die termine dahin verlegt werden…
oder können wir auch vorschlagen, dass die bereits mit dem arzt vereinbarten termine in der kernarbeitszeit wahrgenommen werden können, wir aber die zeiten nicht in die zeiterfassung aufnehmen (somit würden sie ja auch in die freizeit fallen)….daaaaanke nochmals…
28.4.2010 um 8:24 Uhr #22779ingridBTeilnehmerGuten Morgen Sabine,
Hallo Josef,
ich hab in meinem Arbeitsrechtbuch 2009/10 noch zwei Sätze gefunden, die ich hier auch gerne noch zusätzlich anbringen möchte.„…..Im Einzelfall ist stets eine Abwägung der betrieblichen Interessen und der Interesen des AN vorzunehmen. Dabei wird ein Bemühen des AN vorausgesetzt, den Hinderungsgrund durch mögliche anderweitige Vorkehrungen zu bewältigen (OGH v. 11.2.1999, 8 Ob A 21/99t). Kommt es zur übermäßigen Beeinträchtigung der Interessen des AG, ist die Dienstverhinderung nicht gerechtfertigt. Es könnte sogar zum Ausspruch einer gerechtfertigten Entlassung führen, wenn der AN nicht einlenkt und auf die Freistellung zum ungünstigsten Zeitpunkt besteht (Schwarz, Löschnigg: Arbeitsrecht 1997, S.464) ….. „
Ich denke mir oft, man müsste es den Dienstnehmern einmal auf diese Weise vor Augen führen. Möglicherweise ist dies vielfach garnicht bekannt. Viele denken doch, dass der Arztbesuch automatisch vom DG bezahlte Zeit ist.
Wünsch noch einen angenehmen Arbeitstag
Ingrid -
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