Gustav Sammer

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: Unverfallbarkeitsbeitrag #23170

    Vielen Dank für die Antwort…
    ABER der Punkt ist, dass eine nachträgliche (! bin schon seit einigen Jahren aus der Firma ausgetreten !) Auszahlung nur bis zu einem Unverfallbarkeitsbeitrag von 10.500 Euro möglich ist. Sobald dieser Höchstwert überschritten ist, geht gar nichts mehr, nicht einmal bis zum Höchstwert. Daher meine Frage gibt es nicht doch einen Weg („legalen Trick“) einer nachträglichen (!) Auszahlung (zumindest bis zur Höchstgrenze)?
    Ich hoffe, ich habe es halbwegs verständlich erklärt.

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