also die frage wäre eigentlich nur …. hätte ich anspruch auf sonderzahlungen, bei vorzeitugen austritt oder fristlosen kündigung …. die restliche informationen muss ich mir selbst von der arbeiterkammer holen.
Hallo Roland !!
Unendlich mal vielen DANK !!!!! Super
Weil wer weiss wie lang ich noch an den Beispiel gerechnet hätte …
Dank dir kenne ich jetzt den Rechenvorgang.
Danke nochmals
MFG DANE :))
Hallo Roland 🙂
Danke dir für dein Kommentar …
Das ist die Angagbe !
Ang. mit AVAB, keine Kinder
Brutto 1830,-
Überstundenpauschale 75,- (Überstundenteiler 150)
Kündigung d. Dienstgebers per 31.10.
Der DN hat im Juni 1821 Urlaubsgeld erhalten, laut KV keine Rückverrechnung
Abrechnung Austritt …
Mich Interresiert eigentlich nur die Überstundenpauschale …
Die 75 EURO Überstundenpauschale … da gibts ein Rechenvorgang,den ich nicht kenne für § 86 Abs. 2 (wird von der Lohnsteuer abgezogen)
man muss von den 75 EURO Überstundenpauschale rechnen, das man auf die 25,01 kommt.
Überstundenteiler ist angegeben 150. man rechnet vom Bruttobetrag 1830,00 € : 150 = 12,20
und jetzt rechnet man wie`? 75 : 12,20 x 50 % ?????????? oder ? das weiss ich nicht (für Paragraph 68/2) den Rechenvorgang kenne ich nicht !
von der Lohnsteuer zieht man ja vom (zum Beipsiel)
Bruttobetrag
-SV
-FB
-FB
-68/1 (Schmutz Erschwernis, Gefahrniss – Zulage Sonn und Feiertage,Nachtarbeite)
-68/2 (bis 10 Überstunden zu 50 % ) und hier gehören die 25,01 EURO hin die von der Überstundenpauschale mit 75 gerechnet werden
____________________________________________________________________
= Bemmessungsgrundlage der Lohnsteuer
oopppss ist mir nicht gelungen wie ich es wollte …
Mich interresiert eigentlich nur bei der BMG der Lohnsteuer wie ich auf die 25,01 komme …
1905,00
– 344,23
– 25,01 ??????? ( ist § 68 Abs. 2 oder ) die Berechnung interresiert mich
= 1535,76