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- Dieses Thema hat 6 Antworten und 2 Teilnehmer, und wurde zuletzt aktualisiert vor 15 Jahre, 4 Monate von Roland.
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6.8.2009 um 0:26 Uhr #15299
Hallo Leute 🙂
Mein erster Besuch hier .
Aber kein Grund zu Sorgen,sicher nicht mein erster und letzer heheHab ein Beispiel + Lösung
Ang. mit AVAB, keine Kinder
Brutto 1830,-
Überstundenpauschale 75,- (Überstundenteiler 150)
Kündigung d. Dienstgebers per 31.10.
Der DN hat im Juni 1821 Urlaubsgeld erhalten, laut KV keine Rückverrechnung
Abrechnung Austritt …Brutto SV LST
1830,00 1905,00 x 18,07 % 1905,00
+ 75,00 = 344,23 – 344,23
= 1905,00 – 25,01 ??????Was ich nicht verstehe ist, wie komme ich auf die 25,01 € … das ist ja der §68 Abs. 2 oder ? nur ich weiss nicht wie ich den berechne mit den ÜT mit 150 … hab alles mögliche versucht und ich komme nicht auf die Summe …
Meine Berrechnung war: 1830,00 : 150 = 12,20 x 50 % = 6,10 … 75 : 6,10 = 12,30 … weiter ? oder ist das falsch …
Bedanke mich bei jedem der mir helfen kann … 🙂
Schöne grüsse Dane 😉
6.8.2009 um 0:32 Uhr #21850oopppss ist mir nicht gelungen wie ich es wollte …
Mich interresiert eigentlich nur bei der BMG der Lohnsteuer wie ich auf die 25,01 komme …
1905,00
– 344,23
– 25,01 ??????? ( ist § 68 Abs. 2 oder ) die Berechnung interresiert mich
= 1535,7614.8.2009 um 0:49 Uhr #21853Hallo Dane!
Man bräuchte wohl eine vollständige Angabe, um das Beispiel lösen zu können.
Keine Ahnung, was die 25,01 sind.LG
16.8.2009 um 22:12 Uhr #21851Hallo Roland 🙂
Danke dir für dein Kommentar …
Das ist die Angagbe !
Ang. mit AVAB, keine Kinder
Brutto 1830,-
Überstundenpauschale 75,- (Überstundenteiler 150)
Kündigung d. Dienstgebers per 31.10.
Der DN hat im Juni 1821 Urlaubsgeld erhalten, laut KV keine Rückverrechnung
Abrechnung Austritt …Mich Interresiert eigentlich nur die Überstundenpauschale …
Die 75 EURO Überstundenpauschale … da gibts ein Rechenvorgang,den ich nicht kenne für § 86 Abs. 2 (wird von der Lohnsteuer abgezogen)
man muss von den 75 EURO Überstundenpauschale rechnen, das man auf die 25,01 kommt.
Überstundenteiler ist angegeben 150. man rechnet vom Bruttobetrag 1830,00 € : 150 = 12,20
und jetzt rechnet man wie`? 75 : 12,20 x 50 % ?????????? oder ? das weiss ich nicht (für Paragraph 68/2) den Rechenvorgang kenne ich nicht !von der Lohnsteuer zieht man ja vom (zum Beipsiel)
Bruttobetrag
-SV
-FB
-FB
-68/1 (Schmutz Erschwernis, Gefahrniss – Zulage Sonn und Feiertage,Nachtarbeite)
-68/2 (bis 10 Überstunden zu 50 % ) und hier gehören die 25,01 EURO hin die von der Überstundenpauschale mit 75 gerechnet werden
____________________________________________________________________
= Bemmessungsgrundlage der Lohnsteuer18.8.2009 um 0:12 Uhr #21855Hallo Dane!
Du hast vollkommen richtig gerechnet:
1.830,– : 150 = 12,20 x 50% = EUR 6,10 für einen ÜZ.
Die 75 Euro entsprechen gerundet 4,10 Überstunden (was sehr seltsam ist, aber trotzdem O.K. sein kann).
Folgende Berechnung: 1 Überstunde besteht aus 12,20 Grundlohn und 6,10 Zuschlag = in Summe 18,30 Euro
75 Euro : 18,30 Euro = gerundet 4,10 Überstunden.Somit haben wir steuerfrei dann 4,10 Überstundenzuschläge x 6,10 = EUR 25,01.
Alles klar?
LG
18.8.2009 um 12:21 Uhr #21854Hallo Roland !!
Unendlich mal vielen DANK !!!!! Super
Weil wer weiss wie lang ich noch an den Beispiel gerechnet hätte …
Dank dir kenne ich jetzt den Rechenvorgang.
Danke nochmals
MFG DANE :))
20.8.2009 um 6:26 Uhr #21852Hallo Dane!
Sehr gern geschehen.
LG
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