Überstundenpauschale (Sonderahlung – Aliquotierung)

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  • #15299

    Hallo Leute 🙂

    Mein erster Besuch hier .
    Aber kein Grund zu Sorgen,sicher nicht mein erster und letzer hehe

    Hab ein Beispiel + Lösung

    Ang. mit AVAB, keine Kinder
    Brutto 1830,-
    Überstundenpauschale 75,- (Überstundenteiler 150)
    Kündigung d. Dienstgebers per 31.10.
    Der DN hat im Juni 1821 Urlaubsgeld erhalten, laut KV keine Rückverrechnung
    Abrechnung Austritt …

    Brutto SV LST

    1830,00 1905,00 x 18,07 % 1905,00
    + 75,00 = 344,23 – 344,23
    = 1905,00 – 25,01 ??????

    Was ich nicht verstehe ist, wie komme ich auf die 25,01 € … das ist ja der §68 Abs. 2 oder ? nur ich weiss nicht wie ich den berechne mit den ÜT mit 150 … hab alles mögliche versucht und ich komme nicht auf die Summe …

    Meine Berrechnung war: 1830,00 : 150 = 12,20 x 50 % = 6,10 … 75 : 6,10 = 12,30 … weiter ? oder ist das falsch …

    Bedanke mich bei jedem der mir helfen kann … 🙂

    Schöne grüsse Dane 😉

    #21850

    oopppss ist mir nicht gelungen wie ich es wollte …

    Mich interresiert eigentlich nur bei der BMG der Lohnsteuer wie ich auf die 25,01 komme …

    1905,00
    – 344,23
    – 25,01 ??????? ( ist § 68 Abs. 2 oder ) die Berechnung interresiert mich
    = 1535,76

    #21853

    Hallo Dane!

    Man bräuchte wohl eine vollständige Angabe, um das Beispiel lösen zu können.
    Keine Ahnung, was die 25,01 sind.

    LG

    #21851

    Hallo Roland 🙂

    Danke dir für dein Kommentar …

    Das ist die Angagbe !

    Ang. mit AVAB, keine Kinder
    Brutto 1830,-
    Überstundenpauschale 75,- (Überstundenteiler 150)
    Kündigung d. Dienstgebers per 31.10.
    Der DN hat im Juni 1821 Urlaubsgeld erhalten, laut KV keine Rückverrechnung
    Abrechnung Austritt …

    Mich Interresiert eigentlich nur die Überstundenpauschale …
    Die 75 EURO Überstundenpauschale … da gibts ein Rechenvorgang,den ich nicht kenne für § 86 Abs. 2 (wird von der Lohnsteuer abgezogen)
    man muss von den 75 EURO Überstundenpauschale rechnen, das man auf die 25,01 kommt.
    Überstundenteiler ist angegeben 150. man rechnet vom Bruttobetrag 1830,00 € : 150 = 12,20
    und jetzt rechnet man wie`? 75 : 12,20 x 50 % ?????????? oder ? das weiss ich nicht (für Paragraph 68/2) den Rechenvorgang kenne ich nicht !

    von der Lohnsteuer zieht man ja vom (zum Beipsiel)
    Bruttobetrag
    -SV
    -FB
    -FB
    -68/1 (Schmutz Erschwernis, Gefahrniss – Zulage Sonn und Feiertage,Nachtarbeite)
    -68/2 (bis 10 Überstunden zu 50 % ) und hier gehören die 25,01 EURO hin die von der Überstundenpauschale mit 75 gerechnet werden
    ____________________________________________________________________
    = Bemmessungsgrundlage der Lohnsteuer

    #21855

    Hallo Dane!

    Du hast vollkommen richtig gerechnet:

    1.830,– : 150 = 12,20 x 50% = EUR 6,10 für einen ÜZ.

    Die 75 Euro entsprechen gerundet 4,10 Überstunden (was sehr seltsam ist, aber trotzdem O.K. sein kann).
    Folgende Berechnung: 1 Überstunde besteht aus 12,20 Grundlohn und 6,10 Zuschlag = in Summe 18,30 Euro
    75 Euro : 18,30 Euro = gerundet 4,10 Überstunden.

    Somit haben wir steuerfrei dann 4,10 Überstundenzuschläge x 6,10 = EUR 25,01.

    Alles klar?

    LG

    #21854

    Hallo Roland !!

    Unendlich mal vielen DANK !!!!! Super

    Weil wer weiss wie lang ich noch an den Beispiel gerechnet hätte …

    Dank dir kenne ich jetzt den Rechenvorgang.

    Danke nochmals

    MFG DANE :))

    #21852

    Hallo Dane!

    Sehr gern geschehen.

    LG

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