David1982

Verfasste Forenbeiträge

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  • als Antwort auf: geringfügiger DN mit 0,79 Urlaubstagen #25068
    David1982
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      Hab soeben einen Anruf von der WGKK bekommen, dass der Gesamtbetrag über der gfg Grenze ist – nach der Erklärung von der UEL in Höhe von 0,79 Tage hat er gemeint, dass ihm 3 Tage fehlen und ich das so verlängern muss…. 🙁

      als Antwort auf: geringfügiger DN mit 0,79 Urlaubstagen #25066
      David1982
      Teilnehmer

        Hallo Ma Ha,

        danke für die Antwort, aber du siehst es auch so, dass es zu keiner SV-Verlängerung kommt und ich im Monat 6 – die € 449 abrechnen kann, ohne dass der DN über der gfg Grenze ist?!

        als Antwort auf: Gesellschafter – Teil Gesellschafter – anmelden? #24914
        David1982
        Teilnehmer

          Hallo Martin!

          Das weiß ich nicht genau (glaube schon) – aber ich hab es jetzt so gemacht: ich hab den Fall der SVA geschildert, die gemeint haben, dass ich ihn bei Ihnen anmelden muss – aber um ganz sicher zu gehen – soll ich mich noch an die GKK wenden und dass diese Aussage dann auch schlagend ist.

          Die GKK hat gemeint, dass ich ihn aus Sozialversicherungs-sicht anmelden muss.

          David1982
          Teilnehmer

            Hab inzwischen was gefunden – und stells hier mal rein – falls das noch jemand braucht.

            im Lehrbuch 2014 vom Kurzböck gestoßen (S. 453 im Lehrbuch 2014):

            Zitat:“
            Welche Kündigungsfrist im Falle einer Arbeitgeberkündigung einzuhalten ist, richtet sich nach der Dienstzeit an dem Tag, an dem der Ausspruch der Kündigung erfolgt ist. Allerdings gilt nur in jenen Fällen noch die kürzere Kündigungsfrist, bei denen – vom angestrebten Ende des Dienstverhältnisses rückgerechnet – der spätestmögliche Ausspruch für die kürzere Frist vor dem Dienstalterssprung liegt.

            Demo 191:

            Kündigungsfrist – Dienstalterssprung
            Angestellter,
            Eintritt: 1. März 2012,
            Der Arbeitgeber möchte eine Kündigung zum 31. März 2014 aussprechen.
            Welche Kündigungsfrist muss er einhalten?
            Lösung:
            Rechnet man vom angestrebten Kündigungstermin (31. März 2014) die kürzere Frist (6 Wochen) nach vorne, so gelangt man zum 17.
            Februar 2014. Dies stellt den äußersten Termin zum Ausspruch der Kündigung dar.
            Zu diesem Zeitpunkt ist die zweijährige Dienstzeit noch nicht vollendet, sodass noch die kürzere Kündigungsfrist von 6 Wochen auch tatsächlich angewandt werden kann.“

            Obwohl hier vermutlich Eintritt eher 1. März 2011 gedacht ist….

            als Antwort auf: Fallweise Beschäftigte und UEL #24715
            David1982
            Teilnehmer

              Hab jetzt grad die Lösung von einer Kollegin bekommen – den ich euch nicht vorenthalten möchte:

              Anfrage einer Kollegin an Wilhelm Kurzböck:
              1. Artikel 435/2013- UEL für fallweise Beschäftigte

              Wenn nun bei einem fallweisen Beschäftigten eine UEL auszubezahlen wird (so gering sie auch sein mag), dann ist auch in diesem Fall bei der Lohnsteuertabelle der monatliche Lohnzahlungszeitraum zu unterstellen.
              Das würde bedeuten, dass ein Mitarbeiter bei 6 Beschäftigungstagen und der Berechnung mit der Lohnsteuer-Tagestabelle eine Lohnsteuer zu bezahlen hätte, aber aufgrund der Auszahlung der UEL keine Lohnsteuer mehr anfällt (da die Monatstabelle verwendet wird). Ist dies korrekt?

              Antwort von Wilhelm Kurzböck:
              zu Frage 1: Das sehe ich auch so (ist also die logische Konsequenz). Ev sollte das BMF noch seinen Senf dazugeben. Allerdings ist es nach der momentanen Rechtsanschauung so, wie Du sagst.

              als Antwort auf: Schwangerschaft einer Gfg – DN #24688
              David1982
              Teilnehmer

                Hallo Roland,

                vielen Dank!

                als Antwort auf: Ende Karenz -> Krankenstand #24514
                David1982
                Teilnehmer

                  Falls jeamand das selbe Problem hat.
                  Lt. Auskunft von Fr. Mag. Köck (WIFI -> LV Leiterin) hat die Dienstnehmerin, wenn sie sich beim Arbeitgeber krank meldet, ganz normal wieder Anspruch auf Krankenentgelt, ganz normal.

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