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Danke dir!!!!!
glg
DaniDanke
lgDanke!
lg
DaniLiebe KOlleginnen und Kollegen,
ich konnte jetzt herausfinden, dass ich die WR mit der Mischbrechnung abrechnen muss.
Ob ich die UB rollen muss konnte mir niemand wirklich sagen da diese Frage anscheinend bei den Verhandlungen zu unserem KV (Bags) nicht konkret behandelt wurde. Es wurde/wird dem AG überlassen ob er dies tut oder nicht. Ich hab jetzt beschlossen es nicht zu tun denn wie soll ich im Mai schon die ganzen ATZ Sachen wie Lohnausgleich, geringerer Monatslohn, SV vom Vollen usw berücksichtigen…
Grüße
DaniHallo Hubert,
Ja, ist noch offen!
Danke für deine Info.
Muss mal mit meiner Softwarefirma sprechen ob ich ein L16 rausbekomme od. ob ich das händisch machen muss.
schönen Tag
lg
DaniLiebes Forumteam,
jetzt bin ich etwas verwirrt. Habe eben in einem Artikel in Personalverrechnung für die Praxis 9/14 gelesen, dass die von mir vorhin genannte Abgangsentschädigung wie eine Vergleichssumme (§67 Abs 8 lit a EStG) zu versteuern wäre. Mit 6 %.
Bitte um Eure Erfahrungen.
Danke
lgGuten Morgen Martin,
danke für deine Antwort. Ich hab es genau so gemacht wie du geschrieben hast 🙂
lg
DaniDanke!
lgLiebe Ingrid,
danke für deine Antwort.
Die Sache die ich im KV nicht gefunden habe ist jene:
AN arbeitet von Jänner bis März 20 WoStd
März bis August 30 WoStd
usw.
Sonderzahlung wird im Juni ausbezahlt, nehm ich für die Sonderzahlung den 30 Wostd Lohn oder zahl ich ihm einen Schnitt zw. den 20 und 30 WoStd aus da er ja nicht die ganze Zeit die 30 Wostd gearbeitet hat.
schönen Nachmittag noch
lg
DaniHab die Antwort schon gefunden!
mfg
DaniDanke!
hat zwar etwas gedauert aber jetzt hab ich eine korrekte Schwangerschaftsmeldung 🙂
lg
DanielaSorry Martin, hab deine Antwort gelesen ohne mich zu bedanken.
Das hol ich jetzt einfach nach.
Danke!
lg
DaniHallo Martin,
danke für deine Rückmeldung. Die ganze Sache ist ja eigentlich schon vorbei und ich habe es gefühlsmäßig auch so gelöst wie du jetzt vorgeschlagen hast.
lg
DaniDanke für deine prompte Antwort :-)!
Ich hätte es auch so gemacht, war aber nicht ganz sicher!
lgLieben Dank für deine Antwort.
Also ich gehe von dem Monatsgehalt welches sie gehabt hätte für das Monat aus und nicht vom aliquotierten für die 17 Tage!
Danke
lg -
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