Verfasste Forenbeiträge
-
AutorBeiträge
-
Hi Martin!
Hätte noch eine Frage zum Jubiläumsgeld – im 2007er Jahr fand eine Unterbrechung von 72 Tagen Tagen statt, sie erhält mit der letzten Abrechnung vor der Unterbrechung auch die Abfertigung ausbezahlt. Gilt für das Jubiläumsgeld, dass es sich mit der Neuanmeldung nach 72 Tagen um ein neues Dienstverhältnis handelt oder gilt in diesem Fall ebenso, dass eine Unterbrechung bis zu 120 Tagen für den Anspruch aufs Jubiläumsgeld keine Rolle spielt.Danke Claudia
Danke Roland für die späte Antwort – Kündigung wird ihr morgen gegeben – werde vorher noch das AMS verständigen – und wie du siehst, es gibt mehrere, die anscheinend nichts besseres zu tun haben, als zu arbeiten 🙂
Lg Claudia
Hi Roland!
Nein, Bonus wurde keiner lukreiert, Beschäftigungsbeginn war Ende Oktober 09 (DN war noch 49 Jahre), die 6 Monate sind noch nicht voll – der Dienstgeber will sie so schnell wie möglich kündigen (laufend Fehler, die ein anderer (der ebenso bezahlt werden muss) jetzt für sie aufarbeiten muss!!) – laut Dienstvertrag wurde für den DG der 15. und Monatsletzte vereinbart -> wenn er sie am 1. Feber kündigt, sind dann die 6 Wochen zum 15. März eingehalten oder ist der 1. Feber zu spät und muss er sie dann mit der 6 wöchigen Kündigungsfrist am 15. Feber zum 31. März hin kündigen? Und kann er verlangen, dass der Urlaub konsumiert wird?Danke Claudia
Danke Roland, für die Info! Ist aber ein sehr auslegungsfreudiges Thema 🙂
Lg ClaudiaHi Martin!
Danke, das weiß ich – nur meine Frage dazu: sie käme am 13.12.2010 ins 16. Berufsjahr – die Dienstzeitzulage für das 16. Berufsjahr erhält sie jedoch erst mit Jänner 2011 – wenn ich das Jubiläumsgeld im Dezember 2010 noch auszahlen würde (da macht sie ihr 15. Berufsjahr ja voll), würde ich den KV-Lohn noch vom 15. Berufsjahr verwenden oder? Oder muss ich ihr das Jubiläumsgeld vom KV-Lohn des 16. Berufsjahres (inkl DZ-Zulage) auszahlen? Ist-Lohn spielt ja beim Jubiläumsgeld keine Rolle oder?
Lg ClaudiaDanke Martin, werde mir das gleich im Infoheft anschauen!
Lg und noch schönen Sonntag
ClaudiaIch hab das auch gedacht, nur hat die Wirtschaftskammer gemeint, wenn der Dienstnehmer vor Urlaubskonsum damit einverstanden ist, dass er den zuviel konsumierten Urlaub im Falle der Kündigung abgezogen bekommt (so unter der Voraussetzung, er würde nur dann soviel Urlaub bekommen, wenn er wieder zurückgerechnet werden kann), dann wäre das möglich. Ich hab’s ganz ehrlich nicht ganz verstanden und ich werde auch alles normal abrechnen!
Übrigens möcht ich mich herzlich bei dir bedanken, dass du immer so schnell antwortest und damit echt ne große Hilfe bist!! Ich bin froh, dass es Leute wie dich in dem Forum gibt (ansonsten würd ich manchmal echt verzweifeln 🙂 )!!
Lg und noch schönes Wochenende!
ClaudiaDanke Roland, jetzt versteh ich zumindest, warum das programmtechnisch so gerechnet wird. Ich dachte zuerst, dass jeder Tag für sich betrachtet wird. Aber wenn der Durchschnitt zählt, dann ist’s klar, dass die Geringfügigkeitsgrenze nicht zum Tragen kommt.
Schönes WE noch,
Lg ClaudiaDanke Roland, hab das mit der Unterbrechung im KV noch herausgefunden – aber war mir nicht sicher – Krankenstand hat nicht länger als 6 Wochen gedauert, hab aber dennoch mit der TGKK zwecks Abmeldung telefoniert und die sind der Ansicht, dass eine endgültige Abmeldung (auch so dass kein Lohnfortzahlungsanspruch bei neuem Arbeitsjahr entsteht) nur möglich ist bei Arbeitsunfähigkeit – hast du zufälligerweise bereits ne Kündigung im langen Krankenstand gehabt und die Lohnfortzahlung bei neuem Arbeitsjahr weiterberechnet?
Lg ClaudiaHi Martin!
Danke für die Info, das heißt Vorrückung wieder im Oktober – hätte noch ne Frage zur Buak – weil dort die Vorrückung erst mit Feber 09 erfolgt ist – passt das oder wäre da anders vorzugehen?
Lg ClaudiaOk, hab ich mir schon gedacht! Danke Andrea!
Lg ClaudiaSuper danke Roland!
Lg ClaudiaHi Roland!
Super danke für die Info!
Lg und noch ein schönes Tagerl!!
ClaudiaHatten im letzten Seminar diesen Punkt – und das ist lt SV-Spezialist Steiger richtig. Und letztlich hab ich auch mit nem Kommunalsteuerprüfer gesprochen, die rechnen ebenso Kommunalsteuer nach; wobei ich auch gegenteilige Meinungen dazu gehört habe – allerdings nicht von Prüfer-Seite 🙂
LGSuper danke Mathias!
Lg Claudia -
AutorBeiträge