Einstufung Verwendungsjahr

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  • #15345

    Bräuchte kurz ne Info zur Einstufung der Verwendungsjahre: wenn jemand am 21.2.08 die Gesellenprüfung gemacht hat, danach Bundesheer abgelegt hat und dann vereinbart wurde, dass der DN bereits mit Oktober 08 in das 2. Verwendungsjahr eingestuft wird – muss ich ihn dann bereits im Oktober 09 wieder eine Stufe vorrücken oder geht das dann erst mit 21.2.2010?

    Danke für eure Hilfe
    Claudia

    #21946
    Martin
    Teilnehmer

    liebe claudia!

    wenn die vereinbarung für die vorrückung nach der bundesheerzeit getroffen wurde, ist diese besserstellung des dienstnehmers auch durchzuführen.
    – auch wenn noch kein arbeitsrechtlicher anspruch besteht.

    #21948

    Hi Martin!
    Danke für die Info, das heißt Vorrückung wieder im Oktober – hätte noch ne Frage zur Buak – weil dort die Vorrückung erst mit Feber 09 erfolgt ist – passt das oder wäre da anders vorzugehen?
    Lg Claudia

    #21947
    Martin
    Teilnehmer

    liebe claudia!

    ich kenne mich die buak nur eingeschränkt…

    lg
    martin

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