Hallo Brigitte!
Meiner Meinung nach kommt der MA-Zuschlag bei Auszahlung immer zum Ansatz. Es wäre in diesem Fall sicher klug das Arbeitsausmaß des Arbeiters zu erhöhen, damit der Zuschlag nicht bezahlt werden muss. Jedoch ist diese Änderung unbedingt schriftlich und im Vorhinein vorzunehmen.
Schöne Grüße
Caroline
Hallo TomTom!
Also meiner Meinung nach ist es richtig, wenn bei einem Grenzgänger auch der Steuerteil beim L16 angeführt wird. Denn für das österreichische Finanzamt müsste klar sein, dass er ein Grenzgänger ist. Und der Dienstnehmer muss ja daher sein L16 beim Finanzamt in Deutschland vorlegen.
Schönes Wochenende,
Caro
Hallo Marianne!
Lt. DBA Österreich-Deutschland handelt es sich nur dann um einen Grenzgänger, wenn Arbeitsort und Wohnstätte nicht weiter als 30 km von der Grenze entfernt sind. D.h., dass in deinem Fall die Lohnsteuer in Österreich zu entrichten wäre.
LG Caro
Hallo Martin!
Also um ehrlich zu sein, habe ich die UEL noch nie ausgerechnet. Ich glaube, dass dies der Betrieb in Urlaubszeit abgilt.
Was ist der Unterschied, wenn jemand auf Abruf arbeitet?
Schönen Wochenbeginn,
Caro
Die Sonderzahlungen werden hier ja nicht berücksichtigt. Als MV Bemessung wird einfach der letzte Monatsgehalt (in diesem Fall der Dezembergehalt) herangezogen. Und auf dem Dezmberlohnzettel wird einmal der aliquote Gehalt aufscheinen und einmal die aliquotierte MV-Bemessung für die Zeit des Mutterschutzes im Dezember.
Caro
Hallo!
Meiner Meinung nach ist der MV-Beitrag vom letzten vollen Monatslohn zu berechnen. Da die Dienstnehmerin ab November Teilzeit beschäftigt ist und das Wochengeld somit von der GKK bezahlt wird, würde ich als MV Bemessung den Bruttogehalt, welcher ihr für den ganzen Dezember zugestanden hätte, heranziehen.
Schöne Grüße
Caro
Guten Morgen Martin!
Du glaubst also bei Frage 1, dass es vollkommen egal ist, ob die A-GmbH an der B-GmbH 100% oder wie in meinem Fall nur 40% Beteiligung erhält?
Wo schlägst du das Ganze nach?
Schöne Grüße
Caro
Hallo Roland!
Vielen Dank für deine ausführliche Antwort. Du hast mir damit sehr weitergeholfen. Das Buch werde ich mir auch gleich besorgen, denn es scheint sehr gut zu sein.
Schönes Wochenende, 8)
Caro
Hallo!
Also lt. KV Wirtschaftstreuhänder besteht leider in diesem Fall kein Anspruch auf einen freien Tag. Den KV findest du unter:
http://www.kwt.or.at/User/Internet/Service/Kollektivvertrag/KV010905.pdf
Schöne Grüße,
Carp
Hallo!
Ich hoffe, dass dein Einspruch geklappt hat. Melde dich vielleicht bei Finanzonline an und mache die ANV das nächste Mal dort, dann siehst du nämlich gleich, ob es zu einer Gutschrift oder zu einer Nachzahlung kommt.
Caroline
Hallo Poldi!
Danke für die Antwort! Habe mir das Buch mittlerweile schon und bin auf dasselbe Ergebnis gekommen wie du.
Schöne Grüße
Caro