Freizeit bei Dienstverhinderung KV Wirtschaftsreuhänder

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  • #13585

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    habe folgendes Problem: Tod des Neffen nicht im gemeinsamen Haushalt. Bekommt die Dienstnehmerin laut KV 2 Tage oder nicht? Oder kann sie auf den Gummiparagrahen im Angestelltengesetz beharren.

    Danke

    tomtom

    #18025

    Hallo tomtom!

    Das ist eine harte Nuss.

    Also, ich habe nur einen sehr alten KV Wirtschaftstreuhänder. Laut dem müsste der Neffe schon im gemeinsamen Haushalt gelebt haben, damit deine Ang. die 2 Werktage bezahlt bekommt.

    Jetzt kann sich deine DN natürlich auf den von dir besagten Gummiparagraphen § 8 Abs. 3 Ang.Gesetz berufen. Dieser stellt zwingendes Recht dar, d.h. dass diese allgemeine Regel für den/die Ang. nicht durch Dienstvertrag, Betriebsvereinbarung oder Kollektivvertrag zu seinen/ihren Ungunsten abgeändert oder eingeschränkt werden kann.

    Und meiner Meinung nach ist der Tod eines Neffen ein wichtiger, die Person des/der DN betreffender Grund (stell dir vor, es ist z.B. ihr Patenkind!) – aber da kann man ja auch anderer Meinung sein. Rechtsprechung kenne ich jedenfalls keine, ich würde aber meiner DN 1 bezahlten Tag (für den Tag des Begräbnisses) geben (typischer österreichischer Kompromiss 😉 ).

    LG

    #18026

    Hallo!

    Also lt. KV Wirtschaftstreuhänder besteht leider in diesem Fall kein Anspruch auf einen freien Tag. Den KV findest du unter:
    http://www.kwt.or.at/User/Internet/Service/Kollektivvertrag/KV010905.pdf

    Schöne Grüße,
    Carp

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