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Danke Roland für deine ausführliche Info.
LG
BrigitteHallo Mathias,
Danke für deine Info, d.h. ich brauche die LNK nicht nachzahlen 🙂
LG
BrigitteHallo,
ich haben ebenfalls von einem DN einen Behindertenpass, auf dem folgendes steht: „Der Inhaber des Passes gehört dem Personenkreis der begünstigen Behinderung im Sinn des Behinderteneinstellungsgesetzes an“.Dieser DN wurde auch bei der Vorschreibung der Ausgleichstaxe berücksichtigt. Bedarf es für die LNK-Befreiung trotzdem noch einen Feststellungsbescheid?
LG
BrigitteHallo Roland,
hab mir fast gedacht, dass es so ist – nur eine kleine Unsicherheit. Wenigstens brauche ich keine Aufrollung machen, da ich deiner Intuition gefolgt bin und den BV nichtpflichtig gerechnet habe. DANKE!
LG
BrigitteHallo,
ich wollte mich nur vergewissern, dass ich am letzten Stand der Gesetzgebung bin:
BV-Beitrag des freien DN – Kommst frei, DB und DZ pflichtig. Bitte um kurze Rückmeldung. DANKELG
BrigitteDanke Roland für deine ausführliche Beantwortung meiner Frage!
LG
BrigitteHallo Stephanie,
dein DN hat recht und es bedarf keiner Vereinbarung. Anrechenbare Zeiten sind (ohne Geltendmachung durch den Arbeitnehmer) vom Arbeitgeber von sich aus festzustellen. Du kannst natürlich eine Bestätigung verlangen. Im Ortner 2010 steht es sehr gut und ausführlich auf Seite 673 beschrieben.
LG
BrigitteDanke für deine Info.
LG
BrigitteDanke Roland, alles klar.
LG
BrigitteHallo Roland,
danke für deine Einschätzung.
Einen schönen Tag noch.
LG
BrigitteHallo Roland,
würdest du meinen, ich sollte die Info von BMD ignorieren und warten ob die Herrschaften noch zur Besinnung kommen?
LG
BrigitteHallo,
eigentlich bin ich jetzt gang schön verunsichert. Wenn ich dem Lohnupdate von BMD folge, müsste ich eine Scheinaufrollung machen, um ab 1.1.2010 die BV-Beiträge LNK-pflichtig zu stellen. Wie soll ich mich verhalten? Was kann man empfehlen?
LG
BrigitteBedanke mich für die Auskunft.
LG
BrigitteHallo Martin,
ich bedanke mich für deine Erklärung.
LG
BrigitteHallo Martin,
zu diesem Thema schrieb gestern Herr Kurzböck in seinem Forum, dass die Entrichtung der Kommst von freien Dienstnehmern an die Gemeinde zu entrichten ist, wo der Geschäftssitz des Unternehmens ist. Bei meiner zitierten Firma (ein Verband) ist es so, dass freie DN am Hauptsitz in Linz und welche in der Filiale Wels beschäftigt sind. Jetzt bin ich ein bisschen verunsichert. Ist der Geschäftssitz der Hauptsitz der Firma oder kann auch eine Filiale ein Geschäftssitz sein, sodass Kommst nach Linz und Wels abzuführen sind? Oder denke ich einfach zu kompliziert? Vielleicht kannst du meinen Knoten im Gehirn lösen.
Liebe Grüße
Brigitte -
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