brigit28

Verfasste Forenbeiträge

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  • #24826
    brigit28
    Teilnehmer

    Die gleich Frage stellt sich bei uns auch!
    Wie ist vorzugehen, wenn ein Mitarbeiter wegen eines Arzttermines erst später zu arbeiten beginnt oder früher geht. Steht im dann für diese Ausfallsstunden ein Schnitt zu?
    Oder wenn stundenweise Urlaub genommen wird?
    Wie geht man bei stundenweisem Ausfall bez. der Ausfallsentgelte vor?

    #19105
    brigit28
    Teilnehmer

    Hallo,

    und wie sieht es aus, wenn der Dienstgeber einen differenzbesteuerten LKW angekauft hat?
    Dem Unternehmer stehen ja hierfür für die laufenden Aufwendungen Vorsteuern zu, aber nicht aus der Anschaffung.

    Beim Entnahmeeigenverbrauch wäre somit auch keine Umsatzsteuer abzuführen, da bei der Anschaffung kein Vorsteuerabzug bestand, und die Vorsteuern aus der laufenden Nutzung hierfür nicht schädlich sind.

    Aber wie sieht es aus, wenn der vorsteuerabzugsber. LKW aus dem Unternehmen verkauft wird? Ganz normal mit 20% Umsatzsteuer? Bezieht sich dies auf den § 1 Ustg?
    Und sollte für dieses Auto ein Sachbezug berechnet werden für einen Mitarbeiter, ist dieser dann als Leistungsaustausch zu sehen? und wären dann so wie bei einem Verkauf 20% Ust? würde es sich aber um einen PKW handeln, dann wäre auch beim Leistungsaustausch keine Ust beim Sachbezug, da der PKW nach § 12 UstG als nicht für das Unternehmen angeschafft gilt.
    Oder als Verwendungseigenverbrauch, und hier käme es ja auf einen vorangegangen Vorsteuerabzug an, dann ohne Ust?
    Kann mir jem. erklären wann man von Leistungsaustausch versus Verwendungseigenverbrauch spricht?
    Wo gibt es hierzu literatur oder beispiele?

    lg

    #19546
    brigit28
    Teilnehmer

    bitte gerne!

    LG

    #19548
    brigit28
    Teilnehmer

    Ist das nicht egal, wie du das machst? Erhältst du nicht sowieso den gleichen Betrag?
    Da es noch keinen KV gibt, würde ich vorerst den Sprung in die nächste Gruppe berechnen und wenn der kv rückwirkend gültig wird per 11/09 einfach aufrollen.
    Hierbei kann es sich aber nur um den KV MetallINDUSTRIE handeln und nicht Gewerbe, da das Gewerbe immer per 1.1. einen neuen KV hat, oder?

    lg

    #21566
    brigit28
    Teilnehmer

    Vielen Dank!

    #20484
    brigit28
    Teilnehmer

    Danke für die Info!
    Wie schaut es mit einer Verständigung vom Bezugsende aus? Ich würde sagen nicht schicken!

    #20445
    brigit28
    Teilnehmer

    Hallo Roland,

    danke für die Antwort. Aber ein Kommanditist kann ja der ASVG, GSVG oder gar keiner Versicherungspflicht unterliegen. Meinst du wirklich wenn ich einen Kommanditisten bei der Firma B im ASVG anmelde und dann zusätzlich bei der Firma A als normalen DN, dass für den Kommanditisten auch die Arbeitszeitbestimmungen gelten? Der Kommanditist unterliegt ja der Einkommenssteuer und nicht der Lohnsteuer!
    Den Artikel vom PV-Info habe ich schon gelesen, aber leider gibt es dort keinen Hinweis, ob die Arbeitszeitgesetze anzuwenden sind.
    LG

    #20443
    brigit28
    Teilnehmer

    Hallo,

    noch eine Frage: unterliegt ein Kommanditist den Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes?
    D.H. es gibt ein normales DV bei einer Firma und zusätzlich wird eine zweite Firma eröffnet, bei welcher der DN als Kommanditist auftritt. Bei der Firma A arbeitet der DN 38,5 Stunden pro Woche bei der Firma B als Kommanditist. Die Firma B arbeitet aber hauptsächlich nur für die Firma A. Ist das möglich? Der Kommanditist wird aber schon angemeldet bei der Firma B da er ja ASVG pflichtig ist oder? Gibt es dazu Literatur
    LG

    #20442
    brigit28
    Teilnehmer

    Hallo Brigitte,

    das ist auch eine interessante Frage!

    #20439
    brigit28
    Teilnehmer

    Habe noch eine Frage dazu: die tägliche Höchstarbeitszeit: 40 Stunden/Woche? Mit Überstunden Ausdehnung auf 60 Stunden / Woche?

    #20437
    brigit28
    Teilnehmer

    Danke für die Info!!!

    #20364
    brigit28
    Teilnehmer

    Hallo Renate,

    danke für die Info, bei der GKK lag kein Krankenstand vor, habe dies bei der GKK auch so gemeldet wie du beschrieben hast. Nur zur Info: es handelte sich um einen Arbeiter!
    Danke! Schönen tag noch!
    LG

    #20042
    brigit28
    Teilnehmer

    Hatte auch den gleichen Fall.
    Habe dann beim FA angerufen und der Herr hat mir gesagt, wenn es etwas zu pfänden gibt, sollen wir diesen Betrag einbehalten und der DG diesen Betrag dann an das FA überweisen. Falls es nichts zu pfänden gibt schickt das FA wahrscheinlich einige Zeit später eine Aufforderung zur Abgabe einer DSE, damit das FA ersehen kann, welche Stelle es bei der Rangordnung einnimmt. Wenn man in einem solchen Fall nämlich schon vor der Aufforderung zur Abgabe einer DSE eine DSE erstellt, bekommt man EUR 25 nicht ersetzt lt. FA!
    Schönen Tag noch!
    LG

    #19545
    brigit28
    Teilnehmer

    Danke dir!
    Ja ich bin dann eh auch draufgekommen, dass mein Text vom KV nur den Sprung in eine höhere verwendungsgruppe betrifft und nicht die Verwendungsgruppenjahre!
    Ich würde aber auch sagen, dass ich den Sprung nicht berücksichtigen muss!
    Vielen Dank für deine Hilfe!
    LG

    #19465
    brigit28
    Teilnehmer

    Danke!
    Ein Mitarbeiter wurde schon einmal von der Polizei aufgehalten und die Polizei hat gemeint, dass der Dienstnehmer Probleme bekommen kann. Ich habe dann nachrecherchiert und das Bundesministerium für Verkehr hat gemeint, dass man eine Bestätigung von der deutschen Firma mitführen soll, dass das KFZ betrieblich genutzt wird. Lt. dortiger Auskunft schadet eine Privatnutzung nicht. Diese Info kommt mir aber nicht 100 % vor. Da hört sich auf alle Fälle besser an, dass die Fahrzeuge mit NOVA in Ö angemeldet werden müssten.
    Wie funktioniert dies dann: Der Vertag läuft auf die deutsche Firma aber in Ö wird die Versicherung bezahlt? Für die Meldung der NOVA gibt es eh ein eigenes Formular?!
    LG

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