Danke!
Hallo,
ich glaube hier liegt eine falsche Interpretation unseres Falles vor! Es mir durchaus bewusst, dass auch 5 Jahre nachgerechnet werden können, es geht hier jedoch um die Tatsache, das sie nur nachrechnet wenn keine GLZ Vereinbarungen abgeschlossen wurden!!!
LG Birgit
Bitte DRINGEND um HILFE!!!!!!
Danke!
Danke!!!
BITTE DRINGEND UM MITHILFE!!!!!
Danke!!
Hallo,
warum nicht! Ich bin auch gleich wieder eingestiegen! Sie muss nur – falls sie es in Betracht zieht – bei der Zuverdienstgrenze zum KBG aufpassen!
LG Birgit
Liebe Biggi,
danke für Deine Antwort!
LG, Birgit
Die Stelle wurde besetzt!