GPLA – fehlende Gleitzeitvereinbarung

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  • #16670

    Hallo,

    ich habe ein riesen Problem!!!

    Bei uns läuft gerade eine GPLA und jetzt besteht die Prüferin darauf, wenn keine GLZ Vereinbarungen vorliegen, rechnet sie die Mehrstunden inkl. Zuschläge der letzten 3 Jahre nach und noch zusätzlich die Nichtleistungslöhne!! UFFFF!!! 😡

    Kann Sie dass???

    Bitte dringend um Antworten!!

    Danke LG Birgit

    #24765

    Bitte DRINGEND um HILFE!!!!!!
    Danke!

    #24766
    MaHa
    Teilnehmer

    Nachdem eine GPLA-Prüfung bis zu 5 Jahre rückwirkend stattfinden kann, sehe ich keinen Grund warum sie nicht die letzten 3 Jahre nachrechnen sollte.

    #24767

    Hallo,

    ich glaube hier liegt eine falsche Interpretation unseres Falles vor! Es mir durchaus bewusst, dass auch 5 Jahre nachgerechnet werden können, es geht hier jedoch um die Tatsache, das sie nur nachrechnet wenn keine GLZ Vereinbarungen abgeschlossen wurden!!!

    LG Birgit

    #24768

    Hallo!

    da eine Gleitzeitvereinbarung immer die Schriftform benötigt, ist das Verhalten der Prüferin zumindest legitim.
    die WKS schreibt folgendes:

    „Vorsicht!
    Schriftlichkeit ist absolutes Formerfordernis einer Gleitzeitvereinbarung. Der mündliche Abschluss einer Gleitzeitvereinbarung ist rechtsunwirksam und kann zu Überstundennachforderungen führen!“ Quelle: https://www.wko.at/Content.Node/Service/Arbeitsrecht-und-Sozialrecht/Arbeitsrecht/Arbeitszeit/Gleitende_Arbeitszeit.html

    Vllt findet ihr die Vereinbarungen noch, ansonsten hilft nur in den sauren Apfel beißen bzw. lasst euch z.B. von der WKS beraten 🙁

    LG
    thirsty

    #24769

    Danke!

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