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Liebe Kerstin!
Hast Du vielleicht im Juni oder so schon Urlaubsgeld erhalten und ist jetzt der zu viel erhaltene Anteil für November und Dezember rückgerechnet worden?
Bei Selbstkündigung wird das normalerweise gemacht. Die genauen Regelungen bezüglich Rückverrechnung stehen im KV, sind in jedem anders.
Liebe Grüße
Biggi
Liebe Ingrid!
Danke für Deine Meldung.
Es war wirklich nicht geplant, dass er länger bleibt. Also war er ja eine Ferienaushilfe.
Ich will nur nichts unterschlagen und darum Meinungen einholen.
Liebe Grüße
Biggi
Bei Angestellten ist die Krankenstandsabrechnung komplizierter als bei Arbeitern.
Angestellte haben eine Ersterkrankung, wo dann alle Krankenstände innerhalb eines halben Jahres ab Krankenstandsende dazuzählen. Der nächste Krankenstand nach diesem halben Jahr ist wieder eine Ersterkrankung, wo der DG volles Entgelt zahlen muss.
Ich hoffe ich konnte ein wenig helfen – ohne Angaben gehen nur allgemeine Auskünfte
Biggi
Liebe Kathrin!
Variante b) stimmt. Für den Sprung von 5 auf 6 Wochen Urlaubsanspruch muss man 10 Monate Karenz (nur bei 1.) mitzählen.
Während der Karenz entsteht nie ein neuer Urlaubsanspruch, also keine zusätzlichen Urlaubstage. Für die Berechnung des laufenden Urlaubsanspruchs muss man die Urlaubstage des laufenden Urlaubsjahres bis Karenzbeginn aliquotieren bzw. ab Karenzende bei Wiederkehr.
Liebe Grüße
Biggi
Liebe Namensvetterin!
Prämien brutto für netto gehen legal nicht, da hat Ingrid recht.
Mit Eurer Idee der Rechnungen lässt sich die Lohnverrechnung umgehen – ist schon gemacht worden. Ist aber eine Umgehung der korrekten Abrechnung, wo sich DG und DN Abgaben sparen, weshalb sich DG darauf einlassen.
Solche Tricks sollten nicht zur Gewohnheit werden, sind eigentlich Abgabenhinterziehung.
Liebe Grüße
Birgit
Liebe Leute!
Nun kam Infomail von OÖGKK, wo steht, dass sich die Frage des Malus auf das arbeitsrechtliche Ende des DV bezieht. Das bedeutet, dass der Austritt (egal, wann Kündigung war) nach dem 31.8.09 liegen muss, damit der Malus entfällt.
Hier der Link: http://dienstgeber.ooegkk.at/mediaDB/567700_AMP2009_28082009.pdf.Liebe Grüße
Biggi
Liebe Naddel!
Auf der letzten Seite der Drittschuldnererklärung gibt es „Hinweise für den Drittschuldner“, wo alles erklärt wird.
Alle Formulare finden sich auf der Website des Justizministeriums unter http://www.justiz.gv.at/service .
Die „Verständigung vom Bezugsende“ ist an den betreibenden Gläubiger bzw. dessen Vertreter zu senden. Die Sendung ans Gericht ist nicht nötig.
Schönen Arbeitstag
Biggi
Liebe Susanne!
Ich habe auch öfters Ferienaushilfen – Handelsarbeiter – unter 18 und weiß nichts von bezahlter Pause. Die Aushilfen haben bei uns normale Arbeitszeit und Pausen – wie alle fixen Arbeiter.
Ich werde im Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz nachlesen, ob da etwas Besonderes steht. Ich glaube aber nicht, denn das würde ja auch für Lehrlinge gelten, die wir arbeitszeitmäßig auch nicht anders behandelt haben (haben z.Z. keine).
Schönen Arbeitstag
Biggi
Liebe/r Malibu!
Verschiedene Firmen bieten arbeitsrechtliche Seminare an, wo man sich erkundigen kann, wann ein passendes Seminar ist – Entsendungen werden immer wieder behandelt.
Hier beim Lindeverlag gibt es Seminare, bei ARS (http://www.ars.at), RedEd (http://www.reded.at), ÖPWZ (http://www.oepwz.at). Das sind die Anbieter, wo ich Seminare besuche und Informationen zugeschickt bekomme.
Mit freundlichen Grüßen
Biggi
Liebe Daniela!
Ich habe zwar Dein Problem nicht, sondern nur wen mit durchgehender 4-Tagewoche und damit 20 Tagen U-Anspruch (4 Tge. x 5 Wochen), kann daher nur Denkanstöße liefern.
Also 4-Tage-Arbeitswoche und 5-Tage-Urlaubswoche passen sicher nicht zusammen.
Ich denke, dass es am einfachsten wäre, alle Freitage als Arbeits- und damit auch Urlaubstage zu rechnen. Für die Stundenabrechnung sind sie ja eh Arbeitstage. Die Leute werden dann allerdings eher die 5-Tage-Wochen frei nehmen.
Eventuell könnte man auch die Urlaubswochen als 4- und 5-Tage-Wochen rechnen und z.B. 2 Tage U-Anspruch abziehen für 2 4-Tage-Wochen. Beim Nehmen dann genau die Urlaubstage mit und ohne Freitag rechnen.
Vielleicht hat ja jemand noch andere Ideen, ev. Abrechnung in Stunden.
Noch schönen Arbeitstag
Biggi
Das sind Kranken-, Unfall-, Pensions- und Arbeitslosenversicherung.
Auf den Seiten der Krankenkassen (z.B. http://www.WGKK.at für Wien) sind unter Arbeitgeberinformationen auch die genauen Prozentsätze angegeben (z.B. beim Arbeitsbehelf bzw. unter Beitragsgruppen).
Noch schönen Arbeitstag
Biggi
Hallo Karin!
Manchmal braucht man einfach eine 2. Meinung, um sicher nichts falsch zu machen.
Alles, was man selber nicht oft braucht bzw. noch nicht administrieren musste, ist ein größeres Problem, auch wenn es anderen banal erscheint.
Ich schaue auch, dass ich mich absichere, wenn ich mit etwas Unbekanntem konfrontiert werde. Da stelle ich dann lieber dumme Fragen, als herumzuraten und dann irgendwie zu lösen.
Schöne Arbeitswoche
Biggi
Hallo Karin!
Nachdem die DN nicht mehr bei Euch arbeitet, sehe ich keinen Sinn in der Meldung.
Das Arbeitsinspektorat ist dafür zuständig, dass die besonderen Bestimmungen für Schwangere eingehalten werden.
Manchmal kommt jemand und kontrolliert, was die Schwangere macht und wie es ihr geht.
Ihr habt aber nach der Kündigung mit der Schwangeren nichts mehr zu tun, sie kann bei Euch nicht mehr besucht werden.
Liebe Grüße
Biggi
Liebe Kolleginnen!
Habe im Arbeitsbehelf der GKK nachgelesen – verlasse mich sonst auf das Lohnprogramm: Bei 50 % Teilentgelt zahlt man dafür MV-Beiträge und für die 50 % fikive Grundlage (wie bei Krank ohne Anspruch), also in Summe für 100 %.
Sonst sind ja alle Punkte geklärt.
Gutes Gelingen und liebe Grüße
Biggi
Hallo Lissi!
Normalerweise werden Feiertage bezahlt und die 9 Stunden gelten wie wenn sie gearbeitet worden wären.
Man erspart sich also bei jedem Feiertag die Stunden, die man an diesem Tag arbeiten hätte müssen. Feiertage sind also wie zusätzliche Urlaubstage.
Mit freundlichen Grüßen
Biggi
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